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3 Jahre nach Tötung seines Hundes – 6 Monate Haftstrafe verhängt

Die Tötung fand im Affekt in Tejeda statt.

Lesedauer 2 Minuten

Tejeda – Nach drei Jahren Kampf ist es dem Tierschutzverein Prota gelungen, Adrián Linares Tejera zu sechs Monaten Haft verurteilen zu lassen. Er hatte vor drei Jahren in Tejeda einen Hund namens Tigrilla mit einem tödlichen Schlag ermordet. Im finalen Urteil stellt das Gericht fest, dass die angeklagte Person Urheber eines Tierquälerei-Verbrechens war und daher ein Berufsverbot mit Tieren oder auch den bloßen Besitz derselben für 2,5 Jahre untersagt wird. Zudem muss er die Verfahrenskosten tragen.

Doch warum hat alles so lange gedauert?
Der erste Prozess wurde annulliert und folglich musste dieser wiederholt werden, es gab zudem mehrere erfolglose Versuche den Richter ersetzten lassen, da man diesen für ungeeignet hielt. Das letzte Verfahren wurde, nachdem das Provinzgericht das vorherige Urteil für ungültig erklärte (Freispruch) neu aufgerollt. Die Staatsanwaltschaft hatte kurzfristig die Anklage fallen lassen. Dann gab es eine Berufung durch die Anwältin Maite Bautista, die der Tierschutzorganisation abgehört. Und tatsächlich, im vergangenen Juni hat die zweite Strafkammer des Gerichts in Las Palmas das Urteil gefällt.

Bei der Verhandlung hat der Angeklagte lediglich auf die Fragen des Staatsanwaltes, Carlos Fernández Seijo, und seiner Verteidigung geantwortet. Die klagenden Anwälte konnten keine Antworten aus dem Mann herausbekommen. Der Mann gab letztendlich zu, dass er am 30. Oktober 2019 gegen 14 Uhr den Hund auf dem Dach seines Hauses getötet zu haben. Auf einem Beweisvideo, welches die Staatsanwaltschaft vorlegte, konnte man sehen, dass der Angeklagte „aufgrund des Bellens irritiert war“. Er betrat das Dach und fesselte den Hund, dann schlug er mit einem gefüllten Bauernsack auf das Tier so hart ein, dass es aufgrund der daraus resultierenden Kopfverletzung verstarb.

Das sagen Täter und Gericht

Der Täter begründete dies damit, dass er „einen schlechten Tag gehabt hatte“. Er habe „zu diesem Zeitpunkt berufliche und familiäre Probleme gehabt“. Er selbst sagt von sich, er sei „ein guter Mensch“, der Hunde gerettet und noch nie misshandelt hat. Zudem sei er „vom Tod des Hundes schwer getroffen“ gewesen, da er „sie liebte“.

Dass die Strafe nur sechs Monate beträgt, begründet das Gericht damit, dass Adrian bisher keinerlei Straftaten begangen habe und er jederzeit mit den Behörden kooperierte. Zudem sei zu berücksichtigen, dass es keinerlei Misshandlungen gegen das Tier gab und es nur aufgrund einer schicksalhaften Begebenheit zum Tod des Tieres kam, es kann also nicht von „Grausamkeit“ gesprochen werden. – TF

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