Kanaren/EU – Am morgigen 6. Juni 2022 findet im EU-Parlament eine wichtige Abstimmung statt, die besonders die Kanaren interessiert. Es geht um einen Änderungsantrag bezüglich der CO₂-Sondersteuer für Luft- und Seeverkehr in der EU. Die Europäische Union plant, ab dem Jahr 2023 eine Sondersteuer für CO₂-Emissionen, welche die Kanarischen Inseln jedoch ablehnen, da man als extrem entfernte Region der EU hier eine gesonderte Behandlung einfordert, so wie es in den EU-Regularien auch vorgesehen ist. Ohne Flüge kann man die Kanaren einfach nicht erreichen.
Die Kanaren fordern daher eine Befreiung dieser Besteuerung sowohl für Flüge innerhalb der Inseln (was als sicher gilt), als auch für Flüge mit Drittländern. Man argumentiert mit den Regelungen zu den Regionen in äußerer Randlage (RUP).
Sollte der Änderungsantrag nicht gebilligt werden, droht den Kanarischen Inseln ein extremes wirtschaftliches Fiasko. Der massive Preisanstieg durch die CO₂-Steuer könnte den Tourismus der Inseln zum Zusammenbruch bringen und damit auch jede Chance auf Wirtschaftlichkeit. Die Inseln hängen zu 80 % eben vom Tourismus ab.
Interessanterweise sind Flüge zwischen den Kanarischen Inseln und dem spanischen Festland von Anfang an von dieser Besteuerung befreit gewesen, zumindest bis 2030. Denn in der Regelung steht: „Flüge zwischen einem Flughafen in äußerster Randlage von Mitgliedsstaaten und einem Flughafen in demselben Mitgliedsstaat außerhalb dieser Randlage sind von der Besteuerung befreit“.
Zunächst sollte das EU-Parlament nur über die Besteuerung im Ganzen abstimmen. Doch dann kam der Änderungsantrag für die Flüge innerhalb der Kanarischen Inseln. Der Antrag wurde vom Finanzministerium der Kanarischen Inseln am 16. Mai 2022 eingereicht. Man fordert die Anwendung der Richtlinie von 2008, die „Flüge im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsverpflichtungen (OSP) innerhalb derselben Region in äußerster Randlage von der Gebühr befreit“. Dies bedeutete einen Aufschub zur Abstimmung und brachte den Kanaren noch mehr Zeit.
Der Weg hin zur kompletten Befreiung bis 2030
Seither arbeitete man an einer Formulierung für die Befreiung von dieser Steuer auch für Flugverbindungen mit Drittstaaten. Die Strategie von Brüssel ist jedoch, bis 2030 die Nutzung fossiler Brennstoffe um mindestens 55 % zu senken, bis 2050 sollen 100 % der fossilen Brennstoffe verschwunden sein. Daher will man mit einer Sondersteuer das Fliegen unattraktiv machen und dazu beitragen, dass an neueren Methoden gearbeitet wird.
Trotzdem gelang es dem PSOE-Abgeordneten in der EU, Juan Fernando López Aguilar, eine weitere Änderung in diese Regelung aufnehmen zu lassen. Mit dieser Änderung sollen nun auch alle Flüge zwischen den Kanarischen Inseln und allen Gebieten des Europäischen Wirtschaftsraumes bis zum Jahr 2030 von dieser CO₂-Steuer befreit werden. Aguilar wurde dabei von 40 weiteren Abgeordneten unterstützt und erhielt deren Unterschrift, das ist die Mindestsumme, die erforderlich ist, um einen solchen Änderungsantrag einzubringen. Nach weiteren Gesprächen mit den Sprechern der sieben Fraktionen im EU-Parlament sieht alles danach aus, als dass diese Änderung auch genehmigt werden könnte. Sofern es keine Änderung der Positionierung der Fraktionen gibt.
Das Hauptargument von Aguilar war immer, dass sich die EU auf die bisher geltenden Regelungen zu den Regionen in äußerster Randlage besinnen müsse. Es gäbe „eine massive Gefahr von Verzerrungen, da den griechischen Inseln und Malta ähnliche Zugeständnisse gemacht wurden“.
Inselpräsident Ángel Víctor Torres ist inzwischen „optimistisch“, dass die Kanaren auch von dieser CO₂-Steuer auf Flüge und Seeverbindungen befreit werden. Die Einigung von López Aguilar seien „großartige Neuigkeiten“ für die Kanarischen Inseln. – TF
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