Las Palmas – Die Feuerwehr von Las Palmas de Gran Canaria hat einen Unteroffizier bestraft, der am 21. Juni 2023 einen Untergebenen mit Beschimpfungen wie „verdammte Schwuchtel“ oder „Wenn Du ein Foto von mir zum Masturbieren willst, frag mich danach“ verbal angegriffen hat.
Der vor einigen Wochen von der Personalabteilung herausgegebene Beschluss betrachtet den Vorfall, der sich in den Räumlichkeiten der Feuerwehrwache im Viertel Miller Bajo ereignete, auf der Grundlage der gesammelten Zeugenaussagen als akkreditiert.
Zwei Kollegen unterstützten die Aussagen des betroffenen Feuerwehrmannes, der den Unteroffizier angezeigt hatte. Sie bestätigten, dass der Unteroffizier den Essbereich der Feuerwehrwache betrat und mit den Beschimpfungen angefangen hat.
Beim Betreten des Speisesaals sagte der Mann zu dem Untergebenen, „du beschissene Schwuchtel“, dann fuhr er fort und sagte konkreter: „Wenn Du ein Foto von mir willst, fragen Sie mich. Du musst niemanden danach fragen. Wenn Du ein Foto von mir zum Masturbieren willst, frag mich, Du verdammte Schwuchtel“.
In einer ersten Erklärung des angezeigten Unteroffiziers, die er am 8. November 2023 abgab, bestritt der Mann die Umstände. Erst nach eine Aussage von anderen Feuerwehrleuten änderte er selbst seine Aussage dahingehen, dass er „schlechte Worte gewählt habe, aber immer mit Respekt“ dem Kollegen übergetreten ist.
In einer Abschlusserklärung hat der bestrafte Mann angegeben, dass er „Monate und sogar Jahre ständiger Schikanen durch den klagenden Feuerwehrmann und mit ihm verbundene Kollegen ausgesetzt war und darüber hinaus seit einiger Zeit unter ständigen anonymen Angriffen gelitten hat, die von geplatzten Reifen bis zu Kratzern auf Fahrzeugen reichen.“
Der Auslöser der Beschimpfung lag dann an einem WhatsApp-Chat, den er am 21. Juni 2023 zu lesen bekam und zuvor nicht kannte. Darin ging es darum, dass der beschimpfte Feuerwehrmann nach einem Foto von dem Täter gefragt hat. Daraufhin „machte ich ihm Vorwürfe, wenn ich ihn persönlich sah“, und deutet an, dass er, „wenn er ein Foto möchte, danach fragen sollte.“
Dann ereigneten sich die Vorfälle im Speisesaal der Feuerwehrwache. Er bat das Gremium nicht nur diese Umstände zu betrachten, sondern auch alle zuvor passierten Ereignisse mit in die Entscheidung einfließen zu lassen. Sein Verhalten bezeichnete der Mann weder als aggressiv noch einschüchternd. Er war in „einem Zustand der Wut und verärgert“.
Sanktion wegen Beschimpfungen verhängt
Trotz der von der sanktionierten Person vorgebrachten Anschuldigungen wird davon ausgegangen, dass ein Beamter seiner Kategorie in keinem Fall die beleidigenden Ausdrücke äußern darf, mit denen er einen Untergebenen in Anwesenheit anderer Kollegen im Speisesaal konfrontiert hat, stellt das Gremium fest.
Nach Prüfung der vom Unteroffizier vorgelegten Aussagen und Anschuldigungen wurde davon ausgegangen, dass die gemeldeten Tatsachen hinreichend bewiesen wurden, für die die entsprechende Sanktion verhängt wird.
Daher wurde der Feuerwehrmann wegen Rücksichtslosigkeit gegenüber einem Untergebenen, den er als „beschissene Schwuchtel“ bezeichnet, mit einem Monat unentgeltlichem Urlaub bestraft. – TF
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