Spanien/Kanaren – Das Gesundheitsministerium und die autonomen Gemeinschaften haben in der Kommission für öffentliche Gesundheit einen Konsens über einen gemeinsamen Maßnahmenplan zur Eindämmung der Auswirkungen der Grippe und anderer Atemwegsviren erzielt, der unter anderem die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Gesundheitszentren vorsieht.
Die Inzidenzrate der Grippe liegt in Spanien derzeit bei 112,2 pro 100.000 Einwohner und ist damit fast um das Zehnfache höher als im vergangenen Jahr (12,8) zu dieser Zeit. Damit hat die Grippe in Spanien eine epidemische Phase erreicht.
„Wir haben mit allen autonomen Gemeinschaften ein gemeinsames Protokoll zur Bekämpfung von Grippe, COVID-19 und anderen Atemwegsinfektionen verabschiedet. Homeoffice und das Tragen von Masken in Gesundheitseinrichtungen retten Leben. Wir haben gesagt, es sei notwendig und möglich. Und wir haben es erreicht“, verkündete Gesundheitsministerin Mónica García in den sozialen Medien.
Das in diesem Jahr verabschiedete Dokument in der Gesundheitskommission ist im Großen und Ganzen mit dem Protokoll identisch, welches im letzten Jahr schon vorgelegt wurde, aber von den durch die PP regierten Regionen abgelehnt wurde. Diesmal kam die Empfehlung aus der PP-Region Madrid selbst.
Vier-Stufen-Plan
Ziel des Dokuments ist es, die Bekämpfung akuter Atemwegsinfektionen durch die Festlegung von vier Risikoszenarien mit jeweils zugehörigen technischen Empfehlungen zu erleichtern. Die vier Stufen werden nun als interepidemisches oder Basisrisikoniveau, niedriges oder mittleres Niveau , hohes Niveau und sehr hohes Niveau bezeichnet und werden auf der Grundlage einer Reihe von Indikatoren berechnet, wie beispielsweise der Inzidenzrate, Krankenhausaufenthalten, Bettenbelegung oder Einweisungen auf die Intensivstation.
In jeder Ebene werden zusätzliche Maßnahmen eingefügt, die den Maßnahmen der vorherigen Ebenen hinzugefügt werden.
Mund-Nasen-Schutz (Maske)
Für die Allgemeinbevölkerung gilt im ersten Szenario die Empfehlung, dass Personen mit Symptomen bei ihren sozialen Kontakten Masken tragen sollten, wenn sie Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen.
In der zweiten Stufe sollten diese Personen die Maske ständig tragen, soziale Kontakte reduzieren, in den Tagen nach dem Auftreten der ersten Symptome verstärkte Hygienemaßnahmen einhalten und, sofern die Arbeit es zulässt, ins Homeoffice wechseln.
In der dritten Stufe wird das Tragen der Maske in besonders gefährdeten Bereichen von Gesundheitszentren wie Chemotherapie-Behandlungsräumen, Transplantationseinheiten und ähnlichen Einrichtungen sowohl für das Gesundheitspersonal als auch für Patienten und Begleitpersonen empfohlen.
In der vierthöchsten Risikostufe wird das Tragen von Masken auf alle Bereiche des Gesundheitswesens ausgeweitet. Wobei die Einrichtungen, dies jederzeit selbst schon vorab entscheiden können.
Sollte das Maximalniveau erreicht werden, so behält sich das Gesundheitsministerium „zusätzliche und außergewöhnliche Maßnahmen vor, um diese zu prüfen und gemäß spezifischer Vorschriften umzusetzen“.
Altersheime werden gesondert betrachtet
Man hat aus der Corona-Pandemie gelernt und gibt den Altersheimen schon jetzt diverse Möglichkeiten, um entsprechend mit Maskenpflichten zu handeln. Das Personal sollte, wenn Symptome auftreten, ständig eine Maske tragen. Auch die Anwohner können damit geschützt werden.
Besucher können ebenfalls dazu verpflichtet werden, eine Maske zu tragen, wenn es die Heimleitung für angemessen hält. Eine komplette Besuchssperre wird es so aber nicht mehr geben, zumindest wurde davon bisher nicht gesprochen. – TF
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