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„Ich wollte endlich ohne Angst leben“: LGBTI-Geflüchtete suchen Schutz in Ceuta

Aus Marokko geflohen, in Ceuta nicht sicher: LGBTI-Migranten berichten von Gewalt!

Lesedauer 14 Minuten

Ceuta/Spanien – Sie verließen Marokko, weil sie nach eigenen Angaben wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität bedroht wurden. Doch auch nach ihrer Ankunft in der spanischen Exklave Ceuta fühlen sich mehrere queere Migranten nicht sicher. Sie berichten von Beleidigungen, körperlichen Angriffen und fehlenden Unterkünften. Während einige bereits internationale Schutzanträge gestellt haben, warten andere noch auf einen Termin bei den zuständigen Behörden.

Die Erfahrungen von Anass, Marouane, Inara, Aisha und Maryam zeigen, mit welchen Schwierigkeiten Menschen konfrontiert sein können, die wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität ihr Herkunftsland verlassen. Die fünf jungen Menschen kamen am 30. Juli 2026 aus Marokko nach Ceuta. Sie hofften, in Spanien Schutz zu finden und ein Leben ohne Verfolgung beginnen zu können. Nach ihren Schilderungen haben sie diesen sicheren Ort bislang jedoch nicht gefunden.

Die Namen der Betroffenen wurden geändert, um ihre Identität zu schützen. Sie kennen sich nach den vorliegenden Berichten nicht persönlich. Ihre Erfahrungen weisen dennoch Gemeinsamkeiten auf: Sie schildern Ausgrenzung, Angst vor Gewalt und Schwierigkeiten, Zugang zu einer geeigneten Unterkunft sowie zu rechtlicher Unterstützung zu erhalten.

Keine verlässlichen Gesamtzahlen zu queeren Migranten in Ceuta

Wie viele der Menschen, die Ende Juli nach Ceuta gelangten, der LGBTIQ+-Gemeinschaft angehören, ist nicht offiziell bekannt. Eine gesonderte, bestätigte Statistik zu dieser Gruppe liegt nicht vor. Die tatsächliche Zahl lässt sich auch deshalb nur schwer bestimmen, weil manche Betroffene ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität aus Angst vor weiteren Übergriffen nicht offenlegen.

Die marokkanische Trans-Aktivistin Tima Agueddour erklärte, sie habe Kontakt zu bis zu 176 LGBTI-Personen in Ceuta gehabt. Diese Zahl beschreibt ihre persönlichen Kontakte und ist keine amtliche Erfassung sämtlicher Betroffener. Auch die Menschenrechts- und Unterstützungsorganisationen können damit keine vollständige Bestandsaufnahme aller queeren Migranten in der Stadt vorlegen.

Gonzalo Serrano, Präsident der Fundación Arcoíris, steht ebenfalls mit jungen Menschen in Kontakt, die sich in Ceuta aufhalten. Ziel ist es, sie in ein Unterstützungsnetzwerk in Andalusien einzubeziehen. Dabei geht es unter anderem darum, geeignete Ansprechpartner zu finden und den Zugang zu Hilfsangeboten zu erleichtern.

Die Zahlen allein sagen wenig über die Lebensbedingungen der Betroffenen aus. Entscheidend ist auch, ob sie einen sicheren Schlafplatz haben, medizinisch versorgt werden und ihre Anliegen gegenüber den Behörden vorbringen können. Nach den vorliegenden Zeugenaussagen bestehen gerade in diesen Bereichen erhebliche Schwierigkeiten.

Anass: Angst, Gewalt und ein Leben auf der Straße

Anass gehört zu den jungen Männern, die nach eigenen Angaben wegen ihrer sexuellen Orientierung aus Marokko geflohen sind. Er wuchs in einer kleineren Stadt auf, in der viele Bewohner einander kennen. Schon seit seiner Kindheit habe er wegen seiner Homosexualität Ablehnung erlebt. Er betont, dass er sich seine sexuelle Orientierung nicht ausgesucht habe und niemandem etwas habe antun wollen. Trotzdem sei er wiederholt beschimpft und angegriffen worden.

Seine familiäre Situation beschreibt er als schwierig. Sein Vater sei gestorben, Geschwister habe er nicht. Seine Mutter leide unter psychischen Problemen, weshalb eine Tante einen Teil der Verantwortung übernommen habe. Anass berichtet, dass ihm in seinem Umfeld die Unterstützung gefehlt habe, die er gebraucht hätte. Die ständige Ablehnung habe ihn zunehmend belastet.

Zu den Erlebnissen, die ihn besonders geprägt hätten, zählt ein Angriff, der nach seinen Angaben über eine Dating-App für homosexuelle Männer vorbereitet wurde. Er habe dort mit einer Person geschrieben, ohne zu wissen, dass diese aus seiner Nachbarschaft stammte. Nachdem die Person seine Identität erkannt habe, sei er von mehreren Männern angegriffen worden. Sie hätten ihn geschlagen und dafür gesorgt, dass sich die Nachricht über seine Homosexualität in seinem Wohnort verbreitete.

Anass schildert, dass er sich anschließend auch im Alltag kaum noch sicher gefühlt habe. Wenn er das Haus verließ, sei er mit Beschimpfungen und Schikanen konfrontiert gewesen. Zudem berichtet er von Situationen, in denen andere Menschen ihn zu Handlungen gegen seinen Willen hätten zwingen wollen. Selbst der Gedanke, zur Polizei zu gehen, habe ihm nach eigener Aussage keine Sicherheit gegeben.

Seine Flucht nach Spanien sollte ihm einen Neuanfang ermöglichen. Er habe sich ein Leben gewünscht, in dem er sich nicht verstecken und nicht ständig mit Angriffen rechnen müsse. Stattdessen sei seine Situation nach der Ankunft in Ceuta erneut schwierig geworden. Anass gibt an, dort ebenfalls belästigt und geschlagen worden zu sein. Die Angriffe hätten nach seiner Darstellung von anderen Migranten ausgegangen.

Zur Zeit der Schilderung hatte Anass keinen festen Wohnplatz. Er hielt sich tagsüber auf der Straße auf und war auf Unterstützung durch einzelne Menschen angewiesen. Eine Frau habe ihm gelegentlich Kleidung und Essen gegeben und ihn manchmal in einer Garage schlafen lassen. Zusätzlich habe er Mahlzeiten von Personen erhalten, die kostenlos Essen an Migranten ausgeben. Nach seinen Angaben reichte es häufig nur für eine Mahlzeit am Tag.

Hinzu kommt eine gesundheitliche Belastung. Anass berichtet, an epileptischen Anfällen zu leiden, die nach seiner Wahrnehmung unter anderem bei starker Angst oder psychischem Stress auftreten. Die vorliegenden Angaben verweisen auf einen medizinischen Bericht, der seine gesundheitliche Situation bestätigt. Unter den beschriebenen Lebensbedingungen sei es für ihn schwierig, zur Ruhe zu kommen und seine Gesundheit zuverlässig zu versorgen.

Inzwischen gelang es Anass nach Angaben aus dem Bericht, einen Asylantrag zu stellen. Dazu trug demnach eine Frau bei, die sich an eine Organisation wandte und Unterstützung organisierte. Über diesen Kontakt erhielt er Zugang zu juristischer Hilfe. Der Antrag ist ein wichtiger Schritt im Verfahren, bedeutet aber für sich genommen noch keine Anerkennung als Flüchtling und löst auch nicht automatisch alle Probleme bei der Unterbringung.

Marouane möchte nicht nach Marokko zurückkehren

Auch Marouane, 22 Jahre alt, berichtet von Bedrohungen wegen seiner Homosexualität. Er habe bereits als Kind bemerkt, dass seine sexuelle Orientierung ihn in seinem Umfeld zum Ziel von Ablehnung machte. Zu Hause und in der Nachbarschaft habe er mit Beschimpfungen gerechnet, sobald andere Menschen davon erfahren könnten. Deshalb habe er lange Zeit versucht, seine Gefühle und seine Identität geheim zu halten.

Seiner Familie erzählte Marouane nach eigenen Angaben nicht den wahren Grund für seine Abreise. Er habe angegeben, Arbeit und bessere Lebensbedingungen suchen zu wollen. Die Wahrheit zu sagen, sei für ihn zu gefährlich gewesen. Er habe befürchtet, dass seine Angehörigen ihn verletzen oder vollständig zurückweisen könnten.

Am 30. Juli entschloss er sich, über das Wasser nach Ceuta zu gelangen. Der Weg sei gefährlich gewesen, erinnert er sich. Dennoch habe er gehofft, auf der spanischen Seite Sicherheit zu finden. Er habe geglaubt, dass die Ankunft in Europa den Beginn eines neuen Lebens bedeuten würde. Nach seinen Schilderungen erfüllte sich diese Hoffnung zunächst nicht.

Marouane sagt, dass andere Menschen in Ceuta von seiner sexuellen Orientierung erfahren hätten und ihn deshalb wiederholt beleidigten, demütigten und körperlich angriffen. Außerdem seien ihm Geld, sein Mobiltelefon und Kleidung gestohlen worden. Er habe sich besonders schutzlos gefühlt, weil er allein gewesen sei und keine feste Unterkunft gehabt habe.

Die Situation wirkte sich nach seinen Angaben auch auf seinen Schlaf und seinen psychischen Zustand aus. Er habe Angst, sei traurig und könne sich nachts nicht sicher fühlen. Über einen längeren Zeitraum habe er auf der Straße geschlafen. Erst später fand er einen Platz in einer Unterkunft, allerdings nicht in dem Zentrum, in dem er am liebsten untergebracht worden wäre.

Marouane hatte gehofft, im San-Antonio-Zentrum andere homosexuelle Männer aus Marokko zu treffen. Dort hätte er Menschen kennenlernen können, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben und seine Situation verstehen. Nach seiner Darstellung wurde ihm mitgeteilt, dass die Einrichtung voll sei und kein Platz für ihn zur Verfügung stehe.

Auch außerhalb der Unterkünfte habe er keine verlässliche Sicherheit erlebt. Er berichtet von Anfeindungen durch andere marokkanische Migranten sowie von Beleidigungen auf den Straßen Ceutas. Er habe das Gefühl, dass er sich an keinen Ort wenden könne, an dem ihn jemand zuverlässig schütze.

Eine Rückkehr nach Marokko hält Marouane nach eigener Aussage für keine sichere Option. Er befürchtet eine strafrechtliche Verfolgung wegen seiner Homosexualität und weitere Gewalt durch sein familiäres Umfeld. Deshalb möchte er in Spanien internationalen Schutz erhalten. Zum Zeitpunkt des Berichts vom 26. Oktober hatte er demnach noch keinen Asylantrag stellen können. Er gab an, für Dezember einen Termin bei der Polizei zu haben. Bis dahin bleibt seine Situation von Unsicherheit geprägt.

Inara: Eine Transfrau sucht Schutz vor Anfeindungen

Auch Inara, eine Transfrau aus Marokko, verließ ihr Herkunftsland nach eigenen Angaben, weil sie dort nicht frei leben konnte. Sie habe sich im Alltag verstecken müssen und bereits einfache Wege zum Einkaufen als belastend erlebt. Nach ihrer Schilderung war sie wiederholt transfeindlichen Beleidigungen und Morddrohungen ausgesetzt. Sie berichtet, dass Menschen sie verfolgt und angegriffen hätten.

Inara lebt nach den vorliegenden Angaben im San-Antonio-Zentrum in Ceuta. Für sie bedeutet die Unterbringung zunächst einen Schutz vor den Risiken, denen Menschen ohne festen Schlafplatz auf der Straße ausgesetzt sein können. Allerdings berichtet die Aktivistin Tima Agueddour, dass die verfügbaren Unterkünfte die Bedürfnisse von LGBTI-Personen nicht immer ausreichend berücksichtigen.

Besonders schwierig sei die Situation für Transmenschen, wenn Einrichtungen nach Geschlechtern getrennt sind und bei der Unterbringung die Geschlechtsidentität nicht angemessen berücksichtigt wird. Agueddour zufolge würden Transfrauen zum Teil aus bestimmten Räumen ausgeschlossen. Transmänner hätten wiederum Schwierigkeiten, wenn sie in Frauenbereichen untergebracht würden und dort gezwungen seien, Kleidung zu tragen, die nicht ihrer Identität entspreche.

Diese Schilderungen stammen von der Aktivistin und sind nicht mit einer vollständigen amtlichen Untersuchung sämtlicher Einrichtungen gleichzusetzen. Sie weisen aber auf eine konkrete Herausforderung hin: Unterkünfte müssen nicht nur einen Schlafplatz bereitstellen, sondern auch sicherstellen, dass Bewohner vor Diskriminierung geschützt werden und ihre persönlichen Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Aisha und Maryam: Gemeinsam Schutz vor Gewalt suchen

Aisha und Maryam sind zwei Frauen aus Marokko, die nach eigenen Angaben wegen Bedrohungen durch ihre Familien und ihr unmittelbares Umfeld nach Ceuta geflohen sind. Die beiden Frauen leben als Paar. Sie berichten, wiederholt Gewalt und Diebstähle erlebt zu haben. Zum Zeitpunkt der beschriebenen Erfahrungen hatten sie keinen festen Schlafplatz und mussten in Parks übernachten.

Für Aisha war die Situation in Marokko besonders belastend. Nach ihren Angaben wurde sie gezwungen, einen Mann zu heiraten, der sie später auch körperlich angegriffen habe. Sie beschreibt sich als Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt. Aufgrund ihrer Situation sei ihr ein Platz in einer speziellen Einrichtung angeboten worden.

Die Unterbringung war nach ihrer Darstellung jedoch nicht darauf ausgelegt, auch ihre Partnerin aufzunehmen. Aisha entschied sich deshalb dagegen, den angebotenen Platz anzunehmen. Diese Entscheidung zeigt einen Konflikt, der bei der Unterbringung besonders gefährdeter Menschen auftreten kann: Eine Unterkunft kann zwar Schutz vor einer bestimmten Gefahr bieten, gleichzeitig aber eine Trennung von der Person bedeuten, die für die Betroffene eine wichtige Unterstützung darstellt.

Aisha und Maryam wünschen sich nach eigenen Angaben einen sicheren Ort, an dem sie gemeinsam leben können. Sie wollen weder Gewalt noch weitere Übergriffe erleben und hoffen darauf, ihre Beziehung ohne ständige Bedrohung führen zu können. Ihre Schilderungen machen deutlich, dass bei der Organisation von Schutzmaßnahmen auch die individuelle Lebenssituation und bestehende Partnerschaften berücksichtigt werden müssen.

Warum sichere Unterkünfte und Beratung entscheidend sind

Die Situation der fünf Betroffenen steht nach den Angaben der Unterstützer nicht isoliert. Die marokkanische Trans-Aktivistin Tima Agueddour steht mit zahlreichen queeren Migranten in Ceuta in Verbindung. Dabei geht es um Menschen, die unterschiedliche Erfahrungen gemacht haben, aber häufig ähnliche Schwierigkeiten bei der Suche nach Unterkunft, medizinischer Versorgung und rechtlicher Unterstützung schildern.

Nach ihren Angaben wusste Agueddour von 13 Personen aus der LGBTI-Gemeinschaft, die sich im San-Antonio-Zentrum aufhielten, neun weiteren Personen im vorübergehenden Aufenthaltszentrum für Migranten, dem Centro de Estancia Temporal de Inmigrantes (CETI), sowie 86 Menschen, die auf der Straße lebten. Diese Angaben beziehen sich auf die von ihr beschriebene Situation und sind keine amtliche Gesamterhebung. Sie lassen sich daher nicht einfach mit der Zahl der insgesamt kontaktierten Personen gleichsetzen.

Wer keine Unterkunft hat, ist auf Hilfsangebote einzelner Personen, gemeinnütziger Organisationen oder anderer Unterstützer angewiesen. Das kann im Alltag bedeuten, dass Essen, Kleidung und ein geschützter Schlafplatz nicht regelmäßig zur Verfügung stehen. Für Menschen, die bereits Gewalt erlebt haben, kann die fehlende Sicherheit eine zusätzliche Belastung darstellen.

Auch die Suche nach Arbeit ist unter solchen Umständen schwierig. Ohne festen Wohnsitz, ausreichende finanzielle Mittel und Zugang zu Beratung lassen sich viele alltägliche Aufgaben nur schwer erledigen. Die Betroffenen können dadurch in eine Situation geraten, in der sie zugleich Schutz benötigen und kaum Möglichkeiten haben, ihre Lebensbedingungen selbst zu verbessern.

Die in Ceuta tätige Anwältin Meriem Liazid beschreibt die Lage der von ihr betreuten LGBTI-Migranten als schwierig. Nach ihren Angaben fehlt es an speziellen Unterbringungsmöglichkeiten, in denen Menschen vor Anfeindungen geschützt sind und nicht gezwungen werden, ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu verbergen. Wer in einer Unterkunft mit anderen Bewohnern zusammenlebt, kann weiterhin Diskriminierung erleben.

Liazid weist außerdem darauf hin, dass fehlende finanzielle Mittel und der begrenzte Zugang zu Arbeit die Betroffenen zusätzlich belasten. In einzelnen Fällen könne es dazu kommen, dass Menschen aus wirtschaftlicher Not in ausbeuterische Situationen gerieten. Ihre Schilderungen verdeutlichen, wie eng Fragen der Unterbringung, finanziellen Absicherung und persönlichen Sicherheit miteinander verbunden sein können.

Was das spanische Asylrecht für LGBTI-Personen vorsieht

Das spanische Asylrecht sieht ausdrücklich vor, dass Menschen Schutz erhalten können, wenn sie wegen ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder aus anderen gesetzlich anerkannten Gründen verfolgt werden. Maßgeblich ist das spanische Gesetz 12/2009 über das Asylrecht und den subsidiären Schutz. Artikel 3 nennt unter anderem die sexuelle Orientierung und die sexuelle Identität als mögliche Gründe für die Anerkennung als Flüchtling.

Die Anerkennung erfolgt allerdings nicht automatisch, nur weil eine Person der LGBTIQ+-Gemeinschaft angehört oder aus einem Land kommt, in dem gleichgeschlechtliche Handlungen strafbar sind. Im Verfahren wird geprüft, ob im jeweiligen Einzelfall eine begründete Furcht vor Verfolgung besteht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen für internationalen Schutz erfüllt sind.

Zu den maßgeblichen Fragen gehört, welche Gefahren einer Person bei einer Rückkehr drohen und ob sie im Herkunftsland wirksamen Schutz erhalten könnte. Auch Bedrohungen durch Familienangehörige oder andere Menschen können für die Beurteilung relevant sein. Das Verfahren muss die individuellen Umstände berücksichtigen, statt alle Antragsteller allein nach ihrer Nationalität oder einer einzelnen persönlichen Eigenschaft zu beurteilen.

Der Wortlaut des geltenden spanischen Asylgesetzes ist im staatlichen Amtsblatt Boletín Oficial del Estado abrufbar. Auch die Informationsseiten des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) für Spanien erläutern, unter welchen Voraussetzungen Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität bei einem Schutzgesuch berücksichtigt werden kann.

Die Rechtslage in Marokko erschwert die Rückkehr

Ein zentraler Grund für die Schutzgesuche der Betroffenen ist die Strafbarkeit bestimmter gleichgeschlechtlicher Handlungen in Marokko. Artikel 489 des marokkanischen Strafgesetzbuchs sieht für entsprechende Handlungen zwischen Personen desselben Geschlechts eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren sowie eine Geldstrafe vor.

Die Regelung bezieht sich auf bestimmte Handlungen und ist von der Frage zu unterscheiden, wie sich eine Person selbst identifiziert. Für homosexuelle Menschen und weitere Angehörige der LGBTIQ+-Gemeinschaft kann die gesetzliche Lage dennoch ein erhebliches Risiko darstellen. Die Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgung kommt zu den von Betroffenen geschilderten Bedrohungen durch Familien, Nachbarschaften oder andere Personen hinzu.

Der einschlägige Gesetzestext ist in einer französischen Fassung beim marokkanischen Rechtsportal Ma Loi, Artikel 489 des Strafgesetzbuchs, dokumentiert. Das Portal verweist auf das Amtsblatt des Königreichs Marokko als Rechtsquelle. Für die rechtliche Bewertung ist die maßgebliche amtliche arabische Fassung entscheidend.

Die strafrechtliche Lage ist für die Menschen in Ceuta deshalb von Bedeutung, weil sie nach eigenen Angaben gerade vor diesen Risiken geflohen sind. Einige fürchten eine Festnahme, andere eine erneute Ausgrenzung oder Gewalt im familiären Umfeld. Ob eine konkrete Person die Voraussetzungen für internationalen Schutz erfüllt, muss dennoch anhand ihres individuellen Falls geprüft werden.

Asylanträge in Ceuta: Verfahren und Zahlen im Oktober

Die organisatorischen Abläufe bei der Registrierung und Bearbeitung von Asylanträgen sind für die Betroffenen ein weiterer Unsicherheitsfaktor. Wer Schutz beantragen möchte, muss die jeweils vorgesehenen Schritte durchlaufen und Zugang zu den zuständigen Stellen erhalten. Für Menschen ohne Unterkunft, ohne Geld oder ohne verlässliche Unterstützung kann es besonders schwierig sein, Termine wahrzunehmen und rechtliche Hilfe zu organisieren.

Nach Angaben der Anwältin Meriem Liazid war die Organisation der Termine in Ceuta zuletzt verändert worden. Sie berichtete, dass zuvor gefährdete Personen unter bestimmten Bedingungen gesondert in die Terminlisten aufgenommen werden konnten. Später sei dies nach ihrer Darstellung nicht mehr in gleicher Weise möglich gewesen, weil die Anträge gebündelt bearbeitet würden. Solche Änderungen können für besonders schutzbedürftige Personen erhebliche Auswirkungen haben, wenn sie dadurch länger auf den nächsten Verfahrensschritt warten müssen.

Wie die Situation für die insgesamt in Ceuta angekommenen Menschen aussieht, zeigte ein Bericht von RTVE vom 16. Oktober 2026. Darin erklärte der spanische Innenminister Fernando Grande-Marlaska, dass nahezu 1.200 Anträge auf internationalen Schutz aus dem Kreis der in die Stadt gelangten Menschen zur Bearbeitung zugelassen worden seien. Etwa 700 Verfahren seien zu diesem Zeitpunkt bereits entschieden gewesen.

Diese Zahlen beziehen sich auf die Schutzanträge der insgesamt nach Ceuta gelangten Menschen und nicht ausschließlich auf LGBTI-Personen. Sie erlauben daher keine Aussage darüber, wie viele queere Antragsteller bereits eine Entscheidung erhalten haben oder wie hoch ihre Anerkennungsquote ist. Laut RTVE hatten einige Antragsteller nach einer Entscheidung zudem freiwillig die Rückkehr nach Marokko gewählt.

Die Entscheidung über einen Antrag liegt bei den zuständigen spanischen Behörden. Die Oficina de Asilo y Refugio (OAR), die dem Innenministerium zugeordnet ist, ist an der Bearbeitung der Schutzgesuche beteiligt. Dabei müssen die persönlichen Angaben und die vorgelegten Informationen im jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Ein gestellter Antrag ist noch keine endgültige Anerkennung, und eine Zulassung zur weiteren Bearbeitung ist nicht mit einer positiven Entscheidung gleichzusetzen.

Der Bericht von RTVE vom 16. Oktober 2026 beschreibt weitere Fälle von LGBTI-Migranten, die in Ceuta Schutz suchen. Auch dort werden die Schwierigkeiten bei der Registrierung, die geschilderte Gewalt und die Unsicherheit während des Verfahrens thematisiert.

Weitere Schutzsuchende berichten von ähnlichen Erfahrungen

Ein Bericht der Nachrichtenagentur EFE vom 22. Oktober 2026 beschreibt weitere Menschen, die nach Ceuta gekommen sind und internationalen Schutz beantragen möchten. Darunter ist Fariha, eine Transfrau aus Marokko, die nach eigenen Angaben sowohl in ihrem Herkunftsland als auch nach ihrer Ankunft in Spanien Gewalt erlebt hat. Sie berichtete von einer Zeit, in der sie sich außerhalb eines geschützten Aufenthaltsortes verstecken musste, bevor sie Unterstützung und schließlich eine Unterkunft fand.

Auch ein schwules Paar aus Marokko schilderte EFE, dass sich seine Situation nach dem Grenzübertritt nicht unmittelbar verbessert habe. Die beiden Männer hätten ihr Zuhause verlassen müssen und seien auch in Ceuta Anfeindungen durch andere Menschen ausgesetzt gewesen. Erst durch die Vermittlung einer Hilfsorganisation hätten sie eine Möglichkeit gefunden, in einem geschützten Raum zu schlafen und sich zu versorgen.

Diese weiteren Aussagen sind ebenfalls persönliche Schilderungen und ersetzen keine amtliche Gesamtstatistik. Sie zeigen jedoch, dass sich die Probleme nicht auf die fünf hier beschriebenen Personen beschränken. Mehrere Menschen berichten unabhängig voneinander von Schwierigkeiten bei der Unterbringung, Angst vor Angriffen und dem Wunsch, in einer Umgebung leben zu können, in der sie nicht wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität bedroht werden.

Der vollständige Bericht ist bei Unitel als Veröffentlichung einer EFE-Meldung vom 22. Oktober 2026 abrufbar.

Die Betroffenen hoffen auf einen Neuanfang in Spanien

Anass, Marouane, Inara, Aisha und Maryam verfolgen unterschiedliche Wege, um ihre Situation zu verändern. Einige haben bereits einen Schutzantrag gestellt, andere warten noch auf einen Termin oder eine Entscheidung. Ihre unmittelbaren Bedürfnisse unterscheiden sich ebenfalls: Neben rechtlicher Beratung benötigen sie zum Teil medizinische Versorgung, psychologische Unterstützung, eine Unterkunft oder Schutz vor weiteren Übergriffen.

Gemeinsam ist ihnen der Wunsch, nicht mehr aus Angst vor ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität leben zu müssen. Sie wollen nach eigenen Angaben arbeiten, ihren Alltag selbst gestalten und Beziehungen führen können, ohne Gewalt befürchten zu müssen. Für sie ist die Ankunft in Spanien deshalb nicht das Ende ihrer Flucht, sondern der Beginn eines weiteren, noch nicht abgeschlossenen Weges.

Ob sie dauerhaft in Spanien bleiben können, hängt unter anderem von den Ergebnissen ihrer Asylverfahren und den jeweils geltenden rechtlichen Voraussetzungen ab. Unabhängig davon bleibt ihre konkrete Lebenssituation in Ceuta von der Verfügbarkeit sicherer Unterkünfte, erreichbarer Hilfsangebote und dem Schutz vor Gewalt geprägt.

Die vorliegenden Zeugenaussagen geben Einblick in die Erfahrungen einzelner Menschen. Da es keine amtliche Statistik zur Zahl der LGBTI-Migranten in Ceuta gibt, lässt sich das gesamte Ausmaß ihrer Situation nicht verlässlich beziffern. Die Berichte verdeutlichen jedoch, dass die Frage nach internationalem Schutz nicht allein mit dem Grenzübertritt beantwortet ist. Für die Betroffenen geht es auch darum, während des Verfahrens sicher leben zu können. – TF

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