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18 Tage vor dem Urnengang: Spanien steht vor einem landesweiten 24-Stunden-Generalstreik

„Löhne reichen nicht mehr für Mieten“

Lesedauer 3 Minuten

Spanien – Nach der Auflösung der Cortes Generales und der Ankündigung von vorgezogenen Neuwahlen für den 29. November 2026 befindet sich Spanien in einer Phase der parlamentarischen Übergangsverwaltung. Die Wahrnehmung der gesetzgeberischen Kontrollpflichten liegt in dieser Zeit bei der sogenannten Ständigen Deputation (Diputación Permanente). Dieses verkleinerte, aus 69 Abgeordneten bestehende „Miniparlament“ stellt sicher, dass die Kontinuität der Staatsgewalt gewahrt bleibt. Nach den Artikeln 78 und 86 der Spanischen Verfassung ist das Notparlament ausdrücklich befugt, dringliche Dekrete der geschäftsführenden Regierung auch während einer aufgelösten Legislaturperiode vollkommen verfassungskonform zu überprüfen und zu validieren. Doch während in der Ständigen Deputation um das Schicksal der Not-Mietgesetze gerungen wird, weitet sich die Krise auf der Straße zu einer gesellschaftlichen Zerreißprobe aus: Die größten Gewerkschaften des Landes haben offiziell einen landesweiten Generalstreik ausgerufen.

Generalstreik am 11. November: 18 Tage vor dem Urnengang

Die spanische Gewerkschaftsbewegung hat den Termin für den angekündigten 24-Stunden-Protest festgesetzt. Wie Pepe Álvarez, Generalsekretär der Gewerkschaft UGT (Unión General de Trabajadores), in einem Fernsehinterview bestätigte, wird der landesweite Generalstreik am Mittwoch, den 11. November 2026, stattfinden – exakt 18 Tage vor den Parlamentswahlen am 29. November. Die Initiative geht auf einen Schulterschluss zwischen den beiden führenden Gewerkschaftsverbänden UGT und CCOO (Comisiones Obreras), weiteren Arbeitnehmervertretungen wie CGT, CIG und ELA sowie dem Dachverband der Mietergewerkschaften (Sindicato de Inquilinas) zurück.

Der Beschluss für das konkrete Datum fiel im Rahmen einer zentralen Abstimmung der beteiligten Organisationen in Madrid, an der auch Vertreter von Protestbewegungen und Zeltlagern der Puerta del Sol beteiligt waren. Da es sich um eine flächendeckende Mobilisierung im gesamten spanischen Staatsgebiet handelt, muss die förmliche Streikankündigung gemäß den arbeitsrechtlichen Vorgaben mindestens zehn Tage vor Beginn beim spanischen Arbeitsministerium eingereicht werden.

Vom Räumungsschock zum Arbeitsmarktproblem

Die Eskalation der Proteste ist das Ergebnis einer monatelangen Zuspitzung auf dem Immobilienmarkt. Ausgangspunkt der gesellschaftlichen Dynamik war die Zwangsvollstreckung gegen die 87-jährige Rentnerin Maricarmen Abascal in Madrid (siehe unseren Bericht zur Zwangslage von Maricarmen), die landesweit Entrüstung hervorrief. Die Regierung verabschiedete daraufhin Eilmaßnahmen zum Schutz von Mietern, deren formelle Veröffentlichung wir in unserer Analyse der BOE-Beschlüsse zu Mietentschädigungen begleiteten.

Das anschließende Scheitern dieser Gesetzestexte im Plenarsaal des Abgeordnetenkongresses führte schließlich zur Parlamentsauflösung durch Pedro Sánchez (alle Hintergründe zum gescheiterten Wohnungsgesetz und den Neuwahlen). Die Gewerkschaften argumentieren nun, dass die Wohnungsnot längst die Ebene der reinen Immobilienpolitik verlassen habe und zu einem zentralen Problem des Arbeitsmarktes geworden sei. Die Reallöhne breiter Bevölkerungsschichten hätten mit den drastischen Mietpreissteigerungen in den Metropolen und Inselregionen nicht Schritt halten können, wodurch der Zugang zu angemessenem Wohnraum für viele Beschäftigte unmöglich werde.

Arbeitgeberverbände weisen Streikaufruf entschieden zurück

Der Streikaufruf wenige Wochen vor den Wahlen stößt auf scharfe Kritik der Wirtschaftsverbände. Nachdem der Arbeitgeberverband CEOE seine Ablehnung geäußert hatte, wies auch der Verband der kleinen und mittleren Unternehmen (Cepyme) die Maßnahme zurück. Cepyme-Präsidentin Ángela de Miguel betonte in einem Interview, dass Selbstständige sowie Klein- und Mittelbetriebe unter den gleichen hohen Wohnkosten litten wie die Arbeitnehmerschaft, jedoch keine Handhabe zur Lösung des strukturellen Problems besäßen.

De Miguel kritisierte, dass die Wirtschaft für Versäumnisse der öffentlichen Hand verantwortlich gemacht werde. Die Betriebe hoben die Gehälter im Rahmen der inflationsbedingten Indexierungen an; die Eskalation der Wohnpreise entziehe sich jedoch dem Einflussbereich der Arbeitgeber und sei auf verfehlte staatliche Regulierung und Fiskalpolitik zurückzuführen. Die Exekutive erklärte ihrerseits, das verfassungsmäßig garantierte Streikrecht der Bürgerinnen und Bürger uneingeschränkt zu respektieren.

Verfahrensablauf bis zum Streiktag

Mit der finalen Abstimmung des Streikaufrufs laufen in den kommenden Tagen die formalen Schritte an. Die Gewerkschaften beginnen mit der Einreichung der Unterlagen beim Arbeitsministerium sowie der Ausarbeitung von Notfall- und Mindestdienstplänen für den öffentlichen Sektor und die Grundversorgung. Die kommenden Wochen bis zum 11. November dürften damit von intensiven Auseinandersetzungen zwischen Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und den politischen Parteien geprägt sein. – TF

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