Spanien – Eine Änderung des Aufenthaltsrechts steht zurzeit in der Diskussion. Wie ein Sprecher der Regierung heute mitteilte, erwägt diese, eine Änderung des Gesetztes, um Ausländern, die nicht aus der EU stammen, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu geben, wenn diese, eine Immobilie im Wert von mindestens 160.000 Euro erwerben. Diese Änderung richte sich speziell an den russischen und chinesischen Markt.
Man gehe aber davon aus, dass durch die hohe Summe „kein Anlass besteht, eine massive Nachfrage nach Aufenthaltsgenehmigungen“ zu erwarten. Man gehe von einem „gewogenen“ Verhältnis aus. Mit dieser Änderung möchte man auch dazu beitragen, den Immobilienmarkt wieder zu beleben. – TF