Kanarische Inseln – Der Beginn für den Steuerjahresausgleich ist am morgigen Dienstag, dann hat man wieder Zeit bis zum 30. Juni, seine Steuererklärung in Spanien abzugeben. Online ist dies recht einfach möglich, sollte man sich dennoch nicht sicher sein ist es ratsam einen Steuerberater damit zu beauftragen, denn in vielen Fällen gibt es eine Erstattung. Eine wichtige Änderung gibt es jedoch, seit dem vergangenen Jahr kann Eigentumserwerb nicht mehr von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Mietwohnungen sind jedoch weiterhin abzugsfähig.
Auch Unternehmer haben Vorteile, wer im vergangenen Jahr Kapital für die Unternehmensgründung investiert hat, kann dies mit 20% geltend machen. Diejenigen die Sparguthaben angesammelt haben müssen jedoch mit einer „Belastung“ im Steuerausgleich rechnen.
Grundsätzlich kann man künftig keine Erklärungen mehr in Schriftform einreichen, es geschieht alles online, dabei ist u beachten, dass einmal abgesendete Daten vollständig vom Absender anerkannt sind und nachträgliche Einreichungen nicht mehr möglich sind. Also genau kontrollieren, bevor man das Ganze rechtsverbindlich an das Finanzamt übermittelt!
Auch wichtig, Geburten, Adoptionen, Eheschließungen und ggf. neue Behinderungen werden vom Finanzamt nicht automatisch erfasst, wenn diese im aktuellen Jahr eingetreten sind, daher muss hier genau hingeschaut werden und ggf. ein Eintrag gemacht werden.
Wir wünschen ihnen viel Erfolg bei der Einkommenssteuer-Erklärung für das Jahr 2013! – TF