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Residenten dürfen touristische Anlagen als Wohnraum nutzen, vorläufig, bis 2017

Kanarische Inseln – Das derzeit gültige Tourismusgesetz soll im Jahr 2017 nochmals komplett überarbeitet werden, dies gab die zuständige Ministerin der kanarischen Regierung für Raumordnung, Nieves Lady Barreto (CC), bekannt. In das aktuelle Gesetz wird eine Passage eingebaut die es temporär erlaubt in den touristischen Anlagen auch auf lange Zeit, also als Resident, zu wohnen. Dies betrifft allerdings nur bereits bestehende Wohnraumsituationen. Zudem ist diese Lösung nur temporär gedacht bis das neue Gesetz fertig ist.

Dieser kleine Passus verhindert zunächst das ein Verfahren für mögliche Enteignungen verhindert wird. Sie betonte zudem, dass das Tourismusgesetz dazu da ist um den Tourismus und die dazugehörigen Anlagen zu schützen, aber man könne die aktuelle Wohnsituation nicht ignorieren.

Worauf dies hinaus laufen könnte ist daraus schwer abzuleiten, allerdings könnte man nach den Aussage davon ausgehen, dass das neue Tourismusgesetz ab 2017 eine Wohnraumnutzung für private zwecke genehmigt, bis der derzeitige Resident verstirbt, so gäbe es Angleichung, eine die dann schrittweise erlogt. Aber warten wir es mal ab. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Ihre Fragen zum Tourismusgesetz der Kanaren und dem PGO, hier die Antworten:, vom 24.09.2015
Tourismusgesetz könnte vorerst ausgesetz werden, vom 20.09.2015
Gran Canaria und die Nutzung von Ferienimmobilien zu Wohnzwecken – Ein Aufklärungsbericht, vom 05.09.2015

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