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Selbstständige zahlen ab 2019 mehr Sozialversicherung – Dafür gibt es Arbeitslosengeld und Krankengeld

Spanien – Ab dem 1. Januar 2019 müssen Selbstständige (Atonomos) in Spanien einen höheren Sozialversicherungsbeitrag zahlen. Dies wurde zwischen der Regierung von Spanien und den Verbänden der Selbstständigen ATA und AOTA vereinbart. Die Mindestquote für Selbstständige steigt auf 944,35 € pro Monat, was dazu führt das der Sozialversicherungsbeitrag auf 283,30 € pro Monat angehoben wird, das entspricht 5,36 € mehr pro Monat oder 64 € mehr pro Jahr.

Bisher wurde darüber diskutiert, ob dieser Beitrag pro Monat um 22 bis 40 Euro angehoben werden soll, dies ist damit nun vom Tisch. Allerdings ist diese Lösung nur für eine Übergangszeit vorgesehen, ziel der Regierung ist es, für Selbstständige eine Berechnung aufgrund des Realeinkommens zu erreichen. Bedeutet also, wenn man wenig verdient, dann soll man auch weniger zahlen und wenn man mehr verdient auch mehr bezahlen. Ein faires System, was es Selbstständigen einfacher machen soll.

Die neue Vereinbarung bringt aber auch Verbesserungen mit sich, so werden Selbstständige ab 2019 Zugang zum Arbeitslosengeld und Krankengeld erlangen. Die derzeitigen Anforderungen wurden flexibler gestaltet und die Dauer des Leistungsempfangs wird angehoben. Durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten können Selbstständige ab 2019 ebenfalls ab dem ersten Tag der Krankheit Gelder erhalten. Zugang zur Weiterbildung und beruflicher Umschulung ist ebenfalls möglich.

Darüber hinaus sollen Selbstständige ab dem zweiten Monat der Krankheit oder vorübergehender Invalidität keine Sozialversicherung mehr zahlen müssen. Und Frauen können 24 Monate kostenfrei versichert bleiben, wenn Sie in Mutterschaftsurlaub gehen, nach den 24 Monaten zahlen Sie dann nur 60 € monatlich für weitere 12 Monate. – TF

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