Spanien – Die offiziellen Regeln und Maßnahmen für den Geschäftsbetrieb in der Phase 1, die ab dem 11. Mai auf Gran Canaria vollumfänglich läuft, wurden vom Gesundheitsministerium im BOE (Staatsanzeiger) veröffentlicht. Einige Betriebe, hier insbesondere die Gastronomie und die Hotels, werden wohl nicht öffnen und noch weiter warten. Allgemeine Regeln für ALLE finden Sie hier!
Ziel in jeder Phase ist es die erneute Ausbreitung des Coronavirus zu weit wie möglich einzudämmen. Wir versuchen hier die wichtigsten Eckdaten einmal zu erfassen. Raten aber auch dazu, sich mit der eigenen Gestoria oder Assesoria abzusprechen.
Allgemeine Regeln für den Betrieb
– Liefer- und Abholservice darf angeboten werden. Die Abholzone muss verpflichtend ausgeschildert sein und die Einhaltung des Mindestabstands muss garantiert werden. Wenn die nicht möglich ist, ist nur mit Trennwenden zu arbeiten
– Verboten bleibt der Konsum in geschlossenen Räumen der Gastronomie
– Der Aufenthalt im Geschäft soll auf das notwendige reduziert bleiben (kein Bummeln!)
– An den Eingängen müssen vom Ministerium genehmigte Desinfektionsmittel bereitstehen
– Am Ausgang müssen Mülleimer mit Fußpedal und Müllbeuteln stehen
– Sollten Geschäfte groß genug sein, mehr als einen Kunden aufzunehmen (bis 400qm, zu maximal 30 %), ist der Abstand von 2 Metern jederzeit einzuhalten. Evtl. muss mit Trennungen gearbeitet werden!
– Jedes Geschäft muss ausreichend belüftet sein
– Die Verwendung von Toiletten ist untersagt und nur im äußersten Notfall gestattet. In diesem Fall muss direkt und ohne Umwege nach der Nutzung durch den Kunden oder Mitarbeiter eine Reinigung erfolgen. Dabei dürfen Türgriffe, Handläufe und Wasserhähne nicht vergessen werden!
Zusätzliche Regeln für Reinigungen in Betrieben
– Es muss 2x täglich gereinigt werden! Inklusive Desinfektion: Türgriffe, Handläufe, Möbel, Schaukästen, Spender, Telefone, Böden, Einkaufswägen und -körbe, Garderobenstangen, Kleiderhaken etc.
– Eine Reinigung ist verpflichtend zum Ende des Geschäftes am Arbeitstag. Die zweite Reinigung sollte etwa zur Mitte des Tages erfolgen, dafür muss das Geschäft geschlossen sein
– Verwendet werden muss Desinfektionsmittel, welches vom Gesundheitsministerium genehmigt wurde oder Lejia (1:50)
– Individuelle Schutzkleidung muss nach der Reinigung entsorgt werden und die Hände sind nochmals zu waschen!
– Reinigung und Desinfektion des Arbeitsplatzes nach jedem Schichtwechsel darunter Tastaturen, Kartenlesegeräte, Touchscreens und anderen Behelfsmitteln, die für die Tätigkeit benötigt werden.
– Geschäfte mit Personal UND Kundenkontakt: Reinigung der Ladenflächen, Umkleidekabinen, Kassen, Toiletten, Küchen und Pausenräume.
– Arbeitskleidung muss täglich bei mindestens 60 °C gewaschen werden
Zusätzliche Regeln für das Terrassengeschäft in der Gastronomie
– Maximal 50 % der in der Genehmigung angegebenen Sitzplätze darf verwendet werden. Ausnahmen können von den Gemeinden erstellt werden, wenn diese die gesamte Fläche der Terrasse erweitern! Es ist immer ein Abstand von 2 Metern einzuhalten!
– Tischgruppen von bis zu 10 Personen sind erlaubt!
– Nach jedem Gast müssen die Terrassenmöbel komplett desinfiziert werden!
– Tischdecken sollten Einwegprodukte sein. Ansonsten gilt nach jedem Kunden ein kompletter Wechsel!
– Keine Selbstentnahmeprodukte, wie Servietten-Spender, Menagen etc. diese müssen durch Einweg ersetzt werden!
– Jeder Kunde hat ein Anrecht auf hydroalkoholische Gele, diese müssen vom Gesundheitsministerium zertifiziert sein!
– Bargeldlose Zahlungen sind bevorzugt aber nicht verpflichtend! Kartenterminals müssen nach jedem Gebrauch desinfiziert werden!
– Keine üblichen Speisekarten, nur mit Tafeln oder digitalen Karten arbeiten.
– Alle Gegenstände, die für den Ablauf notwendig sind (Mise en Place) müssen außerhalb der Reichweite von Kunden aufbewahrt werden!
– Toiletten müssen mindestens 6x am Tag gereinigt und desinfiziert werden und maximal von einer Person aufgesucht werden. Begleitpersonen sind davon ausgenommen.
Mitarbeiterschutz in Phase 1
– Alle Gastronomen und Geschäfte müssen die Sicherheit des Personals garantieren. In diesem Zusammenhang muss sichergestellt sein, dass das alle Mitarbeiter entsprechende Schutzkleidung bekommen.
– Die Verwendung von Masken ist verpflichtend, sofern kein Abstand von 2 Metern möglich ist!
– Die Mitarbeiter sind zu schulen. Miterbeiter müssen einen Raum zum Umziehen bekommen. Auch hier gelten die Mindestabstände von 2 Meter, ebenso in Pausenräumen!
Regeln für Wochenmärkte
Diese dürfen ab Phase 1 mit einer maximalen Kapazität von 25 % betrieben werden. Bedeutet also, bei einem Markt der im Normalfall 100 Stände hatte, dürfen maximal 25 aufgebaut werden. Ein Sicherheitsabstand zwischen jedem Stand ist einzurichten. Lebensmittelstände müssen bevorzugt behandelt werden. Kunden dürfen sich maximal 30 % der üblichen Menge auf dem Marktgelände befinden. KEINE Markthallen, nur Märkte unter freien Himmel!
Wer das gesamte BOE selbst lesen will, der findet es hier. Unsere Zusammenfassung ist kein rechtsgültiger Beitrag. Das BOE ist entscheidend, daher nochmals der Hinweis, im Zweifelsfall mit eigenen Gestoria oder Assesoria sprechen. – TF
Weitere Artikel zum Thema:
Alle Artikel als Archiv zum Cornavirus auf den Kanaren
Alle News immer direkt auf das Handy? Jetzt unseren Telegram-Kanal abbonieren!