Kanarische Inseln – Die Regierung der Kanarischen Inseln hat heute das BOC veröffentlicht, welches die Einreise auf die Kanarischen Inseln auch mit einem Antigentest ermöglicht. In der vergangenen Woche hatte Inselpräsident Torres dies angekündigt, nun hat er Taten sprechen lassen. Die spanische Zentralregierung hat sich bisher keinen Schritt auf die lokale Exekutive zubewegt, daher schien man sich wohl genötigt nun endlich zu handeln.
Das Dekret, welches die Einreise reguliert, tritt bereits am morgigen Donnerstag (10. Dezember 2020) in Kraft. Dies bedeutet, dass ab morgen für die Einreise sowohl die von der Zentralregierung vorgegebenen PCR-Tests gestattet sind, also auch die Antigentests, beide müssen natürlich negativ sein.
Das Dekret basiert, wie angekündigt, auf den Befugnissen durch den Alarmstatus im Land. Der Regionalpräsident hat die alleinige Entscheidungsgewalt in Gesundheitsfragen und kann damit auch solche Dekrete verabschieden. Es wird zudem ein „Trick“ angewendet, damit man die Coronatests von allen Einreisenden aus dem Ausland verlangen kann. Die Kanaren erklären nämlich in dem Dekret die komplette Schließung der Grenzen, mit den entsprechenden Ausnahmen kann man dann aber trotzdem einreisen! Die Gespräche mit Madrid laufen wohl trotzdem weiter, um auch im spanischen Gesetz eine Homogenisierung zu erreichen. Das Dekret beinhaltet auch Regelungen für Reisende von spanischem Festland. Denn es gilt auch für diese Reisende.
Kurz zusammengefasstes Gesetz
Wie im spanischen Gesetz auch, schreiben die Kanarischen Inseln vor, dass der Test 72 Stunden alt sein darf, bevor man einreist nicht älter. Die Tests müssen folgende Daten enthalten: Vollständiger Name, Passnummer, die autorisierte Gesundheitsbehörde, das Testlabor inkl. Aller Kontaktdaten und die Person, die den Test durchgeführt hat. Zudem muss aufgeschlüsselt sein, welcher Test gemacht wurde, sowie die Marke und die Zulassungsnummer. Datum und Uhrzeit der Fertigstellung des Testes muss auch dabei sein. Bei den Antigentests ist zudem die homologierte Spezifität und Sensitivität zu berücksichtigen.
Sollte man ohne Test anreisen, so gibt das Dekret die Möglichkeit einer Selbstisolation von 14 Tagen die man nach 72 Stunden mit einem Coronatest aufheben kann. Dies gilt jedoch nicht für Urlauber, die in einer touristischen Unterkunft übernachten, dort gilt weiterhin das bisherige BOC. Wer gegen das aktuelle Dekret der Kanaren verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 6.000 € rechnen. Das Dekret bleibt bis mindestens 10. Januar 2021 in Kraft, kann aber jederzeit verlängert werden. Es endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, wenn der Alarmstatus von Spanien aufgehoben wird.
Wer das komplette BOC von heute lesen will, der findet es HIER.
An dieser stelle möchten wirt noch mal auf unseren Ratgeber für Antigentests hinweisen. Sowie die Aufarbeitung des Tourismusministerium für zugeassene Labore. Wenn Sie jetzt noch eine Reise über uns buchen würde, dann würden wir uns natürlich sehr freuen! – TF
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