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BLOG: Fahrzeuge aus Deutschland nach Gran Canaria mitbringen

In diesem BLOG-Beitrag beschäftigen wir uns mit einem Thema, welches immer wieder angefragt wird, „was kostet es mich, wenn ich mein Auto oder Motorrad aus Deutschland mitbringe, um es auf Gran Canaria anzumelden“? Grundsätzlich gilt, wenn man Fahrzeuge aus Deutschland nach Gran Canaria mitbringen will, dass man natürlich sein gebrauchtes Fahrzeug aus Deutschland nach Gran Canaria mitbringen kann. Die hier gezeigten Informationen und Beispiele unterliegen jedoch gesetzlichen Schwankungen und sollen daher auch nur als Anhaltspunkt dienen, die Angeben sind nicht rechtlich bindend!

Ein Grund für den Import eines Fahrzeuges aus Deutschland scheint für Viele zu sein, dass dort der Fahrzeugmarkt deutlich billiger ist, als auf den Kanarischen Inseln, zumindest bei gebrauchten Fahrzeugen. Hier werden oft relativ hohe Preise für gebrauchte Fahrzeuge verlangt, was viele zunächst abschreckt. Im Grunde ist es ganz einfach ein Fahrzeug von Deutschland aus mitzubringen und dieses auf den Kanarischen Inseln dann zu registrieren, trotzdem muss man einiges beachten.

Zunächst sollte man sich bewusst sein, dass die Überführung eines, auf den ersten Blick gesehen, günstigen Fahrzeuges auch recht teuer werden kann. Da kommen zunächst die Fahrtkosten von Deutschland bis zu einem spanischen Hafen, der mit Fährverbindungen nach Gran Canaria angebunden ist, dabei gilt, man muss ggf. nicht nur Treibstoff kalkulieren, sondern auch die Autobahngebühren, die in Frankreich und auch Spanien anfallen. Dann kommt natürlich das Ticket der Fähre hinzu, hier können Sie sich einen groben Überblick über Fährverbindungen und Preise verschaffen.

Vorsicht, nicht alle Fahrzeuge werden in Spanien zugelassen!
In Spanien ist das „Certificado de caracteristicas“ ein wichtiges Dokument für die Zulassung des Fahrzeuges. Es kann durchaus vorkommen, dass ein Fahrzeug, welches in Deutschland zugelassen ist, in Spanien nicht zugelassen werden kann. Wobei das nicht in einer hohen Anzahl von Fällen gilt. Aber es könnte passieren, dass man beispielsweise bei einem Fahrzeug eine Anhängerkupplung installiert hat, die in Spanien bei dem Modell nicht zulässig ist. Um diesem Problem vorzubeugen ist es ratsam, den Hersteller des Fahrzeuges zu kontaktieren und das Zertifikat der Eigenschaften des Fahrzeuges anzufordern, man kann auch gleich fragen, ob dieses Fahrzeug in Spanien überhaupt zugelassen werden kann.

Abmelden und Ummelden

Man sollte schon vor der Abreise in Deutschland sein Fahrzeug abmelden bzw. sich dort ein Ausfuhrkennzeichen besorgen. Dann spart man sich diesen Schritt, nachdem man das Fahrzeug in Spanien angemeldet hat. Eigentlich ist es innerhalb der EU vorgesehen, dass die Verkehrsbehörden die Daten untereinander austauschen, in der Praxis ist das aber nicht immer erfolgreich, daher sollte man sich besser selbst vorbeugend darum kümmern. Auf den Kanarischen Inseln ist die Kommunikation der Behörden untereinander zwar sehr gut und ausgebaut, nach Deutschland hin aber teils lückenhaft, so haben es unsere Erfahrungswerte gezeigt.

Sollten Sie die Ausfuhrkennzeichen nicht vor der Überführung besorgt haben, so ist es zu empfehlen, die Abmeldung des Fahrzeuges in Deutschland nach der erfolgten Anmeldung auf Gran Canaria durchzuführen. Dazu müssen beide Kennzeichen mit einer beglaubigten Kopie der deutschen Zulassungsbescheinigung an das Kraftfahrtbundesamt im Flensburg geschickt werden. So ist man dann auf der sicheren Seite und das Fahrzeug sicher abgemeldet.

Registrierung auf den Kanaren
Auf den Kanarischen Inseln ist die „Jefatura de Trafico“ für die Abläufe, die Fahrzeuge betreffen, zuständig, das ist letztendlich das Straßenverkehrsamt. Auf Gran Canaria finden Sie das „Trafico“, wie es auch kurz genannt wird, in Las Palmas de Gran Canaria (nur dort). Die Adresse lautet: Plaza de los Derechos Humanos 2, 35003 Las Palmas de Gran Canaria. Im Trafico kann es manchmal sehr voll sein und lange Wartezeiten müssen in Kauf genommen werden. Dies kann man aber umgehen, indem man sich vorher einen Termin besorgt, das geht HIER ONLINE. Sie können die Zulassung persönlich durchführen oder aber auch eine bevollmächtigte Person damit beauftragen, dies kann also auch eine „Gestoria“ sein, kostet dann natürlich auch wieder Geld. Wenn man allerdings kein Wort Spanisch spricht, dann bleibt einem nur die „Gestoria“, denn in den Behörden auf den Kanaren wird ausschließlich Spanisch gesprochen.

Fahrzeugzulassung Spanien
Fahrzeugzulassung Spanien

Was benötigen Sie an Unterlagen?
– Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung auf Gran Canaria (Certificado de Empadronamiento)
– Bisherige Zulassungsbescheinigung des Kraftfahrzeuges, Teil I und Teil II im Original
– Homologisierung (Certificado de Caracteristicas), siehe oben
– Spanische TÜV-Bescheinigung (ITV)
– Zahlung der Kfz-Steuer (Impuesto Minicipal), diese ist abhängig von der Gemeinde in der Sie leben
– Zahlung der Anmeldesteuer (Impuesto de Matriculacion)

Wichtiger HINWEIS:
Sollten Sie Ihre NIE bereits vor ihrem Aufenthalt auf den Kanaren beantragt haben und die durch die Finanzbehörde in Madrid erstellt sein so haben sie ein Problem. Auf den Kanaren gelten andere Steuersätze und es nützt nichts die Zahlung der höheren Gebühren anzubieten, da Vorschriften das nicht zulassen.

Nur wenn Sie alle diese Dokumente und Zahlungen vorgenommen haben, wird die Zulassungsstelle das „Permiso de Circulacion“ ausstellen.

Anmeldesteuer und ihre Besonderheiten

Die Anmeldesteuer kann ggf. auch entfallen, dazu muss man nachweisen können, dass Sie für mindestens ein Jahr im Ausland gelebt haben und das Fahrzeug bereits sechs Monate oder länger in Ihrem Besitz ist. Dazu benötigen Sie dann eine Wohnsitzbescheinigung mit Auszug aus dem Melderegister des letzten Wohnortes in Deutschland, welches das Datum der Anmeldung und Abmeldung an der Adresse enthält. Das kann helfen, muss aber nicht grundsätzlich funktionieren.

Viele fragen sich nun, wie man diese Anmeldesteuer genau ausrechnen kann. Dazu gibt es diverse Tools im Internet, aber wir erklären es anhand eines Beispiels auch einmal hier:

Beispielfahrzeug: Mercedes-Benz B 200 CDI (2005), die Steuerbasis des Fahrzeuges ist laut Finanzamt bei 23.300 Euro festgelegt. Diese Werte werden jedes Jahr neu kalkuliert und sind für das Jahr 2021 in DIESER Tabelle zu finden. Wir sagen nun noch, dass es sich um ein Modell des Baujahres 2008 (letztes Jahr der Baumreihe) handelt. Das ist wichtig, da sich daraus ein Verlust errechnet. Dieser kann zwischen 10 und 100 Prozent betragen. Im aktuellen fall ist ein Wertverlust von 10 % anzuwenden, da das Fahrzeug älter als 12 Jahre ist. Den höchsten Verlust (Rabatt) erhält man bei nagelneuen Fahrzeugen (bis zu 1 Jahr als).

Nun wird zunächst die theoretisch bezahlte MwSt. von dem Wert abgezogen. Je nach Fahrzeug schwankt die IVA/IGIC aber auch. Wir gehen von dem Standardwert von 7 % aus. Bedeutet zunächst 23.300 € / 1,07 = 21.775,70 €. Aus diesem Wert rechnet man den Verlust heraus, also mal 10 % = 19.598,13 €. Danach wird die zu zahlende Steuer errechnet, diese hängt aber auch von den CO₂ Emissionen ab. Bei dem genannten Fahrzeug errechnet sich aktuell ein Wert von 0,00 €. Es könnte aber auch ein Prozentsatz von etwa 4,75 % anfallen, dann würde der zu zahlende Betrag bei 930,91 € liegen.

Die Kalkulation per Hand ist sehr aufwendig, da man auch extrem viele Listen durchschauen muss. Daher raten wir an dieser Stelle zu einem Online-Tool, welches weiterhelfen kann, dafür muss man aber ein ganz wenig Spanisch beherrschen. HIER zur Kalkulation der Anmeldesteuer (Autos, Motorräder und Wohnmobile).

Wir hoffen, dass dieser Beitrag ein paar Fragen zur Mitnahme vom geliebten Autos aus Deutschland nach Gran Canaria beantwortet.

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