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Clearingstelle Urheberrecht – Private Konzerne sorgen für Web-Sperren OHNE Gerichte!

Lesedauer 2 Minuten

Deutschland / EU – Uns erreichen Berichte über die neue sogenannte Clearingstelle Urheberrecht (CUII), diese sehen wir sehr kritisch. Im Normalfall berichten wir nicht über Themen, die keinen direkten Bezug zu Gran Canaria oder den Kanarischen Inseln haben. Dieses Thema ist aber zu wichtig, als dass das wir dies einfach ignorieren könnten. Denn diese Clearingstelle Urheberrecht ist eine private Institution ohne rechtliche Grundlage, die dafür sorgt, dass Webseiten vom Netz genommen werden können. Dies alles ohne eine gerichtliche Anordnung.

Das freie Internet ist dadurch erneut in Gefahr geraten, so zumindest unsere Meinung. Natürlich ist es richtig und auch wichtig, das Urheberrecht durchgesetzt werden kann und muss. Aber dafür sind die Gerichte verantwortlich, nicht die privaten Konzerne. Wie beispielsweise die Telekom, Vodafone oder der Branchenverband Bitkom. Wir denken, dass ein privater Zusammenschluss von Internetprovidern und Rechteinhabern eben nicht das Recht haben darf, Webseiten einfach sperren zu lassen.

Man beruft sich zwar bei diesen Maßnahmen auf diverse Gesetze, doch eine eindeutige Aussage diesbezüglich steht eben nicht in den Gesetzen. Zudem auch hier nochmals Gesetze müssen von der Justiz umgesetzt werden und nicht von privaten Unternehmen.

Rechtliche Grundlage existiert nicht

In Deutschland gibt der §7 Abs. 4 des Telemediengesetzes (TMG) zwar den Rechteinhabern einen Anspruch auf Sperrung von Webseiten, wenn diese Urheberrechte verletzen. Doch muss dieser Anspruch gerichtlich erwirkt werden. Außerdem gibt es ja auch noch das EU-Recht. Hier speziell der Art. 8 Abs. 3 der Urheberrechtsrichtlinie (InfoSoc-RL). EU-Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass „Rechteinhaber gegen Internetprovider gerichtliche Anordnungen beantragen können, wenn deren Dienste für Urheberrechtsverletzungen genutzt wurden“.

Beide Punkte werden durch diese neue Clearingstelle Urheberrecht nicht befolgt. Es kann damit gerechnet werden, dass es künftig massenweise Klagen von Webseitenbetreibern bei den Gerichten in Deutschland geben wird. Auch ist es denkbar das dies bis zum Verfassungsgericht oder zum EUGH gehen könnte. Es gibt einen hohen Druck der Gesellschaft und der Branche gegen diese Clearingstelle Urheberrecht. Daher auch an dieser Stelle der Hinweis auf eine PETITION, die man hier findet. Damit das Internet nicht zu einem rechtsfreien Raum werden kann, sollte im Interesse aller dafür unterschrieben werden. – TF

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