Las Palmas – Die Anklage gegen Miguel Ángel Ramírez, dem Präsidenten von UD Las Palmas, wegen Steuerbetrug wurde vom Untersuchungsgericht Nr. 8 in Las Palmas de Gran Canaria abgewiesen. Ebenso die Anklage gegen seinen damaligen Geschäftspartner bei Ralons, Héctor de Armas. Es ging um Vorwürfe zu den Jahren 2015 und 2016. Aber Richter Arcardio Díaz Tejera sieht keine Zusammenhänge mit der Straftat der Steuerhinterziehung, er weist darauf hin, dass allerdings eine Ordnungswidrigkeit vorliegen könnte.
Entschieden hat der Richter dies, weil alle eingereichten Unterlagen der Verteidigung darauf hindeuten, dass der Straftatbestand der Steuerhinterziehung nicht erfüllt ist. Es „fehlt eine objektive Bedingung für eine Straftat, nämlich dass der Betrug höher als 120.000 Euro ist, wobei dies der geringste mögliche Betrag für eine Straftat darstellt, hier liegt höchstens eine Ordnungswidrigkeit vor“, so der Richter.
Wenn beide Seiten dem zustimmen, so können die Verwaltungen umgehend ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit einleiten. Letztendlich sei es einfache Mathematik gewesen, das zusammenrechnen und subtrahieren der zahlen, wobei berücksichtigt werden müsse, „dass die Entschädigungen für die Arbeitnehmer von der Besteuerung befreit sind“, daher kam der Richter auf einen geringeren Betrag, als der der notwendig ist, um ein Strafverfahren durchzuführen.
Gegen die Entscheidung kann eine Berufung eingelegt werden. – TF
Weitere Artikel zum Thema:
21,5 Jahre Haft und 105 MIO € Strafe für UD Las Palmas Präsident Miguel Ramírez?, vom 20.10.2020