In diesem BLOG-Beitrag von Gran Canaria beschäftigen wir uns diesmal mit dem Thema Fahrradfahren und die Regeln. Der Grund ist einfach, wir haben immer wieder Anfragen dazu bekommen, warum hier eigentlich Fahrräder auf der Autobahn herumfahren und ob das überhaupt erlaubt ist. Dazu gibt es eine schnelle Antwort, Ja und Nein, in gewissem Umfang ist dies in Spanien tatsächlich erlaubt. Aber welche Regeln gelten für Radfahrer genau und was ist da genau erlaubt? Da wollen wir an dieser Stelle weiterhelfen.
Radfahrer auf der Autobahn
Grundsätzlich, so sagt die Straßenverkehrsbehörde DGT, ist das Radfahren auf den Autobahnen in Spanien verboten. Allerdings ist das Radfahren auf dem Seitenstreifen, also dem „Pannen-Streifen“ erlaubt, sofern kein Schild dieses gesondert verbietet. Der Radfahrer muss aber über 14 Jahre alt sein, sonst ist eine Fahrt ebenfalls untersagt. Sollte ein Schild das Fahren auf dem Seitenstreifen verbieten, dann wird eine alternative Route per Schild mitgeteilt, daran muss sich ein Radfahrer halten.
Radfahren auf Landstraßen
Das Radfahren auf Landstraßen ist natürlich auch erlaubt, zusätzlich zu den allgemeinen Grundregeln, siehe unten, muss man als Radfahrer aber folgendes beachten:
– Wenn es einen Radweg gibt, muss dieser genutzt werden. Schilder weisen darauf hin.
– Wenn es keinen Radweg gibt, dann darf nur auf dem Seitenstreifen gefahren werden, so weit rechts wie möglich. Sollte kein Seitenstreifen vorhanden sein, ist die Straße zu nutzen, ebenfalls so weit rechts wie möglich.
Bei Fahrten den Berg hinunter darf der Seitenstreifen auch bei einer langen Kurve nur verlassen werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
Übermittlungsvorgänge unterliegen den gleichen Regelungen wie für alle übrigen Fahrzeuge.
Die Grundregeln beim Radfahren in Spanien
Natürlich ist die Nutzung von Mobiltelefonen und Musikplayern während der Fahrt verboten. Man darf also weder Telefonieren noch mit Kopfhörern im Ohr Radfahren. Damit man auf einer Straße fahren darf, ist ein weißes Vorderlicht vorgeschrieben, hinten muss ein rotes Positionslicht vorhanden sein sowie ein nicht dreieckiger Reflektor in roter Farbe. Es wird zudem empfohlen zwei gelbe Reflektoren an den jeweiligen Speichen anzubringen, dies ist gesetzlich jedoch nicht vorgeschrieben.
Das Fahren mit mehreren Personen auf einem Ein-Personen-Fahrrad ist nur dann zulässig, wenn ein zusätzlicher Sitzplatz vorhanden ist und der Mitfahrer das Alter von 7 Jahren nicht überschreitet!
Wenn es dunkel wird, ist auf Landstraßen und Autobahnen das Tragen von reflektierender Kleidung, am günstigsten ist eine Schutzweste, vorgeschrieben. Es wird grundlegend empfohlen, diese reflektierende Kleidung auf jeder Straße zu tragen, sobald es dunkel wird.
Auf Landstraßen und Autobahnen ist auch ein Helm gesetzlich vorgeschrieben, wobei hier eine grundlegende Empfehlung vorliegt diesen immer zu tragen, da es das einzige Schutzelement ist, welche schwere Kopfverletzungen verhindern kann.
Ebenso wie bei Auto, so ist auch die Alkoholgrenze beim Radfahren einzuhalten!
Das Verhalten auf den Straßen ist gesetzlich ebenso reguliert, wie man dies in Deutschland oder anderswo kennt. Handzeichen für das Abbiegen sind ebenso vorgeschrieben, wie das Fahren in einer Gruppe reguliert ist. Dies ist nur mit zwei Radfahrern nebeneinander erlaubt, sofern es die Straße hergibt. Ansonsten gilt, hintereinander fahren. Die Vorfahrtregeln sind mit denen von Fahrzeugen identisch, es sei denn Schilder oder Ampeln melden etwas anderes.
Wir hoffen, dass dieser kleine Leitfaden etwas weiterhelfen wird, wenn man darüber nachdenkt, im Urlaub auf Gran Canaria ein Fahrrad zu mieten, und die Insel mit dem Rad zu erkunden.