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Ab Januar 2025 nur noch 37,5 Stunden pro Woche Arbeitszeit in Spanien?

Yolanda Díaz macht sich schon länger für Arbeitnehmer stark.

Lesedauer 2 Minuten

Spanien – Die Regierung ist bestrebt, einige ihrer Wahlversprechen umzusetzen, wie zum Beispiel die Einführung einer Kernmaßnahme, die die wöchentliche Arbeitszeit aller spanischen Arbeitnehmer auf 37,5 Stunden verkürzt. Das Arbeitsministerium hat seinen Vorschlag für diese Initiative bereits vorgelegt und ihn am vergangenen Freitag an die Sozialpartner weitergeleitet, nur fünf Tage nachdem man die Verhandlungen übernommen hatte, nachdem die Treffen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern zur Einigung gescheitert waren.

Ab dem 1. Januar 2025 sollen alle spanischen Arbeitnehmer einen maximalen wöchentlichen Arbeitstag von 37,5 Stunden haben. Dies geht aus dem Entwurf eines königlichen Dekretes hervor. Darin ist auch festgelegt, dass die derzeit gesetzlich vorgeschriebenen 40 Stunden pro Woche zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Norm auf 38,5 Stunden reduziert werden, was die Regierung gerne vor dem Ende des Sommers umsetzten würde. Es wird jedoch festgelegt, dass diese 38,5 Stunden bis zum Ende dieses Jahres oder die 37,5 Stunden, die ab Januar nächsten Jahres gelten, jährlich berechnet werden, wie von den Sozialvertretern gefordert, was ihnen etwas mehr Flexibilität bei der Reduzierung der Arbeitszeit ermöglicht. Bedeutet also, es könnte auch bei 40 Stunden bleiben und die Zuviel gearbeiteten Stunden würden dann als Freizeit (Urlaubstage) zusätzlich festgelegt.

Allerdings hat die Regierung einer weiteren Forderung der Arbeitgeber nicht nachgegeben: die Erhöhung der jährlichen Obergrenze für Überstunden von derzeit 80 Stunden auf 150 Stunden pro Arbeitnehmer. Obwohl UGT seine Bereitschaft gezeigt hatte, diese Maßnahme anzugehen, wenn die Arbeitgeber im Gegenzug bereit wären, für diese Stunden einen Zuschlag von 25 % zu zahlen.

Weitere Anpassungen am Arbeitsgesetz

Darüber hinaus unternimmt die Regierung einen weiteren Schritt bei der Erfassung der Arbeitszeiten. Diese Regelung wurde vor fünf Jahren eingeführt, aber hat nicht die erwarteten Ergebnisse erzielt. Aus diesem Grund stellt die neue Regelung eine Verschärfung der Zeitsteuerung dar, die große und kleine Unternehmen oder Selbstständige digital durchführen müssen. Dies ist nicht mehr wie bisher manuell möglich, mit dem Ziel, dass diese Aufzeichnungen in keinem Fall geändert werden können und absolut zuverlässig sind. Zudem werden entsprechende Bußgelder in diesem Zusammenhang massiv erhöht und liegen dann zwischen 1.000 und 10.000 Euro.

Um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer, der die Aufzeichnung erstellt hat, eindeutig identifiziert werden kann. Darüber hinaus ist der Fernzugriff der Ausschüsse und der Arbeits- und Sozialversicherungsaufsicht auf das Register zu gewährleisten.

In Bezug auf Teilzeitbeschäftigte heißt es im Text, dass Teilzeitverträge mit einer Laufzeit, die mindestens dem jetzt festgelegten maximalen wöchentlichen Arbeitstag entspricht, „automatisch zu Vollzeitarbeitsverträgen werden“.

Die Regierung wird eine Kommission einrichten, um die Ergebnisse der in dieser Norm festgelegten Arbeitszeitverkürzung zu bewerten und die Reduzierung der maximalen Arbeitszeitdauer weiter voranzutreiben. Alles unter Berücksichtigung der Merkmale der verschiedenen Tätigkeitsbereiche, der Entwicklung der Produktivität und der wirtschaftlichen Umstände. – TF

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