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Booking.com kassiert 413,24 MIO € Bußgeld in Spanien wegen Bestpreisgarantie

Unterkünfte zu einem Bestpreis zu zwingen, ist "Ausnutzung der Marktmacht".

Lesedauer 2 Minuten

Spanien/Kanaren – Die nationale Kommission für Märkte und Kompetenz (CNMC) hat gegen das Buchungsportal Booking.com eine Geldstrafe in Höhe von 413,24 Millionen Euro verhängt. Die Straße basiert auf dem „Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung in den letzten 5 Jahren“. Natürlich waren von den Praktiken auch Hotels und Ferienunterkünfte auf Gran Canaria und den Kanarischen Inseln betroffen.

Das CNMC begründet die Strafe damit, dass die in den AGB formulierten „Klauseln ein Ungleichgewicht in der Geschäftsbeziehung“ zwischen den Unterkünften und Booking.com herstellen. Durch höhere Kommissionen und reduzierte Preise bei den Hotels bietet Booking.com eine bessere Positionierung in den Suchergebnissen an. Auch die Konkurrenz hat aufgrund dieser Praktiken weniger Chancen, da beispielsweise die sogenannte „Bestpreisgarantie“ die Konkurrenz ausbooten soll.

Das CNMC hat seit dem 1. Januar 2019 mindestens 2 nachgewiesene Wettbewerbsverzerrungen von booking.com dokumentiert. Zudem bemängelt das CNMC, dass eine Klausel in den AGB die Hotels und Ferienunterkünfte daran „hindert, die Zimmer auf der eigenen Webseite unter dem Preis, der bei booking.com angeboten wird, anzubieten“. Zudem sind diverse „Klauseln nur in englischer Sprache verfügbar“ und man gibt „im Falle eines Konflikts Amsterdam als einzigen Gerichtsstandort an“.

Die Geldstrafe gegen booking.com setzt sich im Grund aus zwei identischen Bußgeldern in Höhe von je 206.620.000 Euro zusammen. Zudem wird dem Konzern auferlegt, solche Praktiken künftig zu unterlassen und sicherzustellen, „dass das Verhalten, welches zu den Verstößen geführt hat, einzustellen“.

Booing.com könnte gegen den Beschluss des CNMC eine Verwaltungsbeschwerde beim spanischen Gericht einreichen. Ob der Konzern dies tut, ist noch unklar. Klar ist, solche Bußgelder hat Booking.co in der Vergangenheit oft bekommen; auch gibt es in der EU schon diverse Urteile gegen den Konzern, genau wegen solcher Geschäftspraktiken.

Im Grunde hat der Dienstleistungserbringer, in dem Fall die Unterkunft, immer das Recht, die Preise nach eigenem Ermessen festzulegen. – TF

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