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Neues in der Straßenverkehrsordnung von Spanien ab 2025 in Verbindung mit Radfahrern

Radfahrer haben Helmpflicht und auch Autofahrer müssen sich anpassen!

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Spanien – Ab dem Jahr 2025 gibt es in der Straßenverkehrsordnung von Spanien ein paar wichtige Änderungen im Zusammenhang mit Fahrrädern. Wie die Generaldirektion für Straßenverkehr mitteilt, müssen Radfahrer jederzeit einen Helm tragen und bei schlechter Sicht sowie bei dunklen Umgebungsbedingungen reflektierendes Zubehör verwenden.

Aber auch für Autofahrer ändert sich etwas, denn diese dürfen bei einem Überholvorgang eines Fahrradfahrers die Geschwindigkeit auf maximal 20 km/h unterhalb der maximal zulässigen Geschwindigkeit auf der befahrenen Straße erhöhen. Die bedeutet, dass bei Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h die maximale Überholgeschwindigkeit eines Fahrrads bei 50 km/h liegen darf. Autofahrer befürchten dadurch massive Verkehrsbehinderungen.

Sollte man diese neuen Regeln nicht einhalten, muss man mit einem Bußgeld von 200 Euro rechnen und dem Führerschein werden 3 Punkte entzogen, das gilt natürlich auch für die Radfahrer im Zusammenhang mit der Helmpflicht und dem reflektierenden Material.

Begründet werden diese neuen Regeln in der Straßenverkehrsordnung damit, dass im vergangenen Jahr auf spanischen Überlandstraßen 45 Radfahrer ums Leben gekommen sind. – TF

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