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Registrierungsgesetz für den Tourismus wohl ausgesetzt (inoffiziell)

Vorerst wohl keine weiteren privaten Daten beim Check-In notwendig?

Lesedauer 2 Minuten

Kanarische Inseln – Der Tourismus-Sektor der Kanarischen Inseln atmet auf, denn inoffiziell hat die spanische Regierung gegenüber dem Unternehmensverband CEOE bestätigt, dass die neuen Vorschriften für die Registrierung (Registrierungsgesetz) von Gästen durch ein Moratorium erneut ausgesetzt werden. Das Dekret 933/2021 sollte eigentlich schon im Jahr 2021 starten und wurde dann auf das aktuelle Jahr verlegt, doch nun, so will es die Tageszeitung Canarias7 erfahren haben, wird es erneut verschoben.

Mit diesem neuen Registrierungsgesetz sollten Unterkünfte, Autovermietung, Reisebüros und Co. dazu gezwungen werden, weitreichende Datenerhebungen durchzuführen. Darunter Kreditkarteninformationen, den Grad der Verwandtschaft zwischen Reisenden, die Mobiltelefonnummer und den gewöhnlichen Aufenthaltsort.

Alles Daten, die damit weit über die europäischen Richtlinien zum Datenschutz hinausgehen und sogar im Widerspruch damit stehen. Die Frage ist jetzt, warum wird das Dekret erneut durch ein Moratorium ausgesetzt? War es der Druck der Branche oder doch ggf. Bedenken der Regierung im Zusammenhang mit dem Datenschutz?

Da es eine inoffizielle Meldung ist, die von einigen Unternehmen an die Tageszeitung Canarias7 herangetragen wurde, muss man es noch mit Vorsicht genießen. Allerdings hat der Verband CEOE seinen Mitarbeitern auch mitgeteilt, dass man „ein Treffen mit den entsprechenden Ministerien von Spanien plant, um die Angelegenheit zu klären“. Danach will man dann offiziell eine Information herausgeben.

Auch heute gab es erneute Forderngen gegen das Registrierungsgesetz

Erst heute forderte der „Tourismustisch“ die spanische Regierung dazu auf, dieses Gesetz auszusetzen, da „angesichts der Unmöglichkeit, die Regelung für Tourismusunternehmen einzuhalten, und eines möglichen Konflikts mit dem Datenschutzgesetz“ gesehen werden.

Man versteht zwar, dass man alles daran setzen möchte, noch mehr Sicherheit zu gewähren, aber dies können nicht dazu führen, dass „tausende von Unternehmen in ein Verwaltungschaos und Ungewissheit gezwungen werden“.

Faktisch ist es unmöglich, diese Daten zu erhalten, da diese nicht nachweisbar vorhanden sind, alles basiert auf dem Glauben, dass die Daten stimmen müssen. Zudem drohte man Unternehmen damit, wenn die Daten nicht übermittelt werden, und zwar elektronisch, dass dann Strafen von bis zu 30.000 Euro verhängt werden könnten.

Nun warten wir ab, was CEOE letztendlich offiziell bestätigen wird. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Neues Registrierungsgesetz im Tourismus von Spanien sorgt für Unmut – Datenkrake Staat?, vom 17.09.2024

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