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Spanien plant das Gesetz für „Alkohol und Minderjährige“ mit harten Verboten ab 2025

Wird die Öffentlichkeit ein nahezu Alkoholfreier raum...?

Lesedauer 3 Minuten

Spanien – Die Regierung von Spanien hat das Gesetz über „Alkohol und Minderjährige“ fertig ausgearbeitet. Derzeit geht man davon aus, dass die Debatte darüber zum Jahresende ins Parlament kommen wird. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, kann es frühestens im Sommer 2025 in Kraft treten. Denn es gibt eine Wartezeit von 6 Monaten für das neue Gesetz. Als Minderjährige gelten in dem Fall alle unter 18 Jahren.

Da sich das Gesetz noch ändern kann, sind alle hier gemachten Angaben natürlich unter Vorbehalt zu sehen. Die Planungen gehen aber in die Richtung, dass in einem Radius von 200 Metern um Schulen, Bildungseinrichtungen und allen anderen Orten mit Enklaven für Kinder und Jugendliche, also Parks, Spielplätze etc. die Außenwerbung an Gastronomiebetrieben für Alkohol verboten wird.

Die würde bedeuten, dass die Gastronomie in Spanien an vielen Orten die Markennamen von Bier, Wein und Spirituosen, die oft an Markisen, Speisekarten, Sonnenschirmen und Co. angebracht sind, entfernen müssen. Jedoch gibt es für die Umsetzung dieser Maßnahme eine Sonderregelung, die nicht binnen 6 Monaten umgesetzt werden muss, sondern binnen 12 Monaten.

Das Gesetz sieht zudem ein komplettes Werbeverbot für Alkohol auf öffentlichen Straßen vor. Auch in Bahnhöfen, Flughäfen, Metro-Stationen und Co. soll diese Werbung verboten werden. Die bisherige Regelung, dass die Werbung den Hinweis „verantwortungsvoll“ oder „maßvoll“ enthalten muss, ist damit hinfällig. Das Gesundheitsministerium glaubt, dass jeder andere „Konsum, als Null schädlich ist und diese Formulierungen nur ein Augenzwinkern sind, um die Marken aufzuwerten“.

Sollte nach den 12 Monaten die Maßnahme nicht korrekt umgesetzt sein, so droht den Gastronomen und Hoteliers mit Außengastronomie ein Bußgeld zwischen 601 Euro und 30.000 Euro. Auch eine vorübergehende Betriebsschließung gehört zu den möglichen Sanktionen. Bei Wiederholungstätern könnten die Strafen auch bis zu 600.000 Euro betragen und ein Betriebsverbot von 5 Jahren ausgesprochen werden.

Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit Alkohol

Zudem sollen Schulungen zu Alkoholrisiken für alle Bildungsstufen in die Lehrpläne aufgenommen werden, die Einführung von Protokollen in Gesundheits- und Sozialdienstzentren zur Früherkennung von Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen und dessen Überweisung an Hilfsprogramme sind ebenfalls Ziel des Gesetzes.

Das Vorrecht, das Stadträte Einzelhandelsunternehmen, die Alkohol verkaufen, die Eröffnung verweigern müssen, wenn sie sich in der Nähe von Bildungszentren, Minderjährigen oder Einrichtungen oder Orten befinden, an denen Shows stattfinden, zu denen Minderjährige Zugang haben, wird auch in das Gesetz einfließen.

Für diese Umsetzung haben die Stadtverwaltungen allerdings 18 Monate Zeit. Die gleiche Frist haben Getränkeautomatenaufsteller, diese können entweder den Alkohol aus den Geräten entfernen oder diese technisch so umstellen, dass eine Alterskontrolle eingeführt wird, um den Alkohol an den Automaten ziehen zu können.

Weitere Bestimmungen zum Alkohol nach 6 Monaten

Alle anderen Bestimmungen in dem Gesetz müssen binnen 6 Monaten umgesetzt werden. Zwei Maßnahmen fallen besonders ins Auge. Erstens das Verbot des Alkoholkonsums für alle (Minderjährige und Erwachsene) in Bildungseinrichtungen und für Minderjährige, in Studentenwohnheimen, auf Spielfeldern mit Kinder- oder Jugendspielen oder an Freizeit- und Showplätzen mit Sitzungen für Minderjährige.

Zweitens die Befugnis der Polizei, Jugendliche oder Erwachsene an Orten, an denen der Konsum verboten ist, oder Minderjährige an Orten, an denen sie Verdacht erregen, mit Alkoholmessgeräten zur Alkoholkontrolle zu zwingen, da ihnen das Trinken stets verboten ist.

Ein Verstoß gegen diese Regelungen wird mit einem Bußgeld von 60 bis 600 Euro geahndet. Sollte man sich der Strafen entziehen wollen, können diese auf bis zu 30.000 Euro ausgeweitet werden. Gleiche Strafen gelten auch für Verkäufer von Alkohol, die in den Geschäften keine strikte Trennung einrichten, sodass Minderjährige den Alkohol nicht erreichen können.

Nun bleibt es abzuwarten, ob zum Jahresende dieser Entwurf angenommen werden wir oder was noch alles geändert wird. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Politik: Wein & Bier bald genau wie Tabak in der Gastro von Spanien verpönt?, vom 27.04.2022

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