Spanien – In Spanien wird ab April die private touristische Aktivität weiter eingeschränkt. Das erste Gesetz des Jahres, welches im BOE von Spanien veröffentlicht wurde, das Gesetz 1/2025 vom 2. Januar, schränkt diese Tätigkeit weiter ein.
Wenn ab dem 3. April 2025 jemand daran Interesse hat, eine touristische Aktivität in einem Mehrparteienhaus auszuüben, ist vorher eine ausdrückliche Genehmigung der Anwohnerversammlung von einer 3/5-Mehrheit erforderlich. Diese 3/5-Mehrheit muss jedoch auch eine 3/5-Mehrheit aller im Haus anfallenden Gebühren tragen.
Bisher reichte es aus, eine Anmeldung durchzuführen, sofern die Stadt oder Gemeinde dies nicht ausdrücklich verboten hatten.
Dieses neue Gesetz führt in das sogenannte horizontale Eigentumsgesetz eine neue Bestimmung unter Punkt 7.3 ein, zudem wird der Artikel 17.12 abgeändert und darin eben die Mehrheitsbestimmung festgelegt.
Im BOE wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Gesetz nicht rückwirkend anwendbar ist. Bedeutet also, bestehende touristische Angebote sind von diesem Gesetz befreit. Experten gehen davon aus, dass in Spanien ab dem 3. April 2025 kaum noch neue touristische Angebote in Mehrspartenhäusern angemeldet werden, da eine solche Mehrheit der Eigentümerversammlung sehr schwer zu erhalten ist.
Goldenes Visum wird abgeschafft
Das neue Gesetz hebt auch das sogenannte „Goldene Visum“ auf. Dieses Visum wurde unter der Regierung von Mariano Rajoy (PP) eingeführt und gab Nichtanwohnern der EU automatisch ein spanisches Visum, wenn diese mehr als 500.000 Euro in eine spanische Immobilie investierten.
Auf den Kanaren macht der Anteil an diesen goldenen Visen einen verschwindend geringen Anteil aus. Lediglich 1 % aller Visen sind auf den Kanaren registriert.
Bereits gestellte Anträge auf dieses Visum, die aber noch nicht final vor dem April 2025 bearbeitet wurden, werden anhand der bestehenden aktuellen Regelung bearbeitet. Gleiches gilt auch für bereits ausgestellte Visen, die künftig eine Verlängerung beantragen werden. – TF
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