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Abschluss der Digitalisierung der Standesämter in Spanien

Weniger Zeit und weniger Kosten für den Bürger nötig.

Lesedauer 2 Minuten

Spanien – Das Ministerium für Präsidentschaft, Justiz und parlamentarische Beziehungen von Spanien hat das Projekt zur Digitalisierung der Personenmeldebehörden bzw. Standesämter (Registro Civil) abgeschlossen. Damit ist der durch ein Gesetz aus dem Jahr 2011 eingeführte und von der spanischen Regierung im September 2021 gemeinsam mit dem Hauptbüro von Madrid eingeleitete Prozess abgeschlossen, um diesen wichtigen öffentlichen Dienst an die Bedürfnisse des 21. Jahrhunderts anzupassen.

Die Umsetzung des Projektes war nur Hand in Hand mit den autonomen Regionen im Land möglich. Auch die Provinzparlamente und Stadträte in Spanien waren an dem Digitalisierungsprojekt beteiligt.

Konkret wurden 431 Generalbüros, 7.700 Kooperationsbüros, ein Zentralbüro (Madrid) und 177 Konsularbüros in mehr als 120 Ländern digitalisiert.

Zugriff aller Standesämter auf die gleichen Informationen

Mit diesem neuen Modell basiert das Personenstandsregister auf einer einzigen Anwendung, in der alle Angaben zum Familienstand einer Person erfasst werden. Die Veröffentlichung der Registerinformationen in digitalem Format wird organisiert. Bürgern und Beamten, die die vom Register bereitgestellten Informationen nutzen, wird ein Online-Zugriff ermöglicht.

Durch eine zentrale Datenbank ist es möglich, dass man nicht mehr auf lokale Behörden angewiesen ist, da alle Ämter die gleiche Datenbank verwenden, sodass alle an jedem Punkt des Landes über genaue und identische Informationen verfügen.

In der Praxis bedeutet dies für den Bürger eine deutliche Zeit- und Kostenersparnis. Zuvor musste man für den Erhalt eines Zertifikats persönlich vorsprechen und warten, bis es ausgestellt und manuell unterschrieben wurde. Außerdem war es nur einmal gültig. Jetzt kann man es online beantragen, ohne zum Amt gehen zu müssen, und das Zertifikat kann beliebig oft verwendet werden.

Die Umgestaltung des Personenstandsregisters ist ein weiterer Schritt im Rahmen der tiefgreifenden Umgestaltung des Justizsystems, die von der Regierung vorangetrieben wird. Diese wird mit einem weiteren Meilenstein vorangetrieben: der Umsetzung des Organgesetzes 1/2025 über die Effizienz des öffentlichen Justizdienstes. Dieser Modernisierungsprozess zielt darauf ab, die Qualität des öffentlichen Justizdienstes und damit das Leben der Bürger zu verbessern. – TF

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