Spanien – Vier Jahre nachdem die spanische Regierung an etwa 1,5 Millionen Soloselbstständige Corona-Hilfen ausgezahlt hat, kommen nun die finalen Bescheide an die Autonomos ins Haus geflattert. Etwa 3 % aller Geldempfänger müssen die Corona-Hilfen an den Staat zurückzahlen. Begründet wird dies mit der Nichteinhaltung der Anforderungen.
Während der Pandemie zahlte der Staat diese Corona-Hilfen an die Selbstständigen aus, so sollten diese die Auswirkungen abmildern. Dabei hatten die Gelder gewisse Zweckbindungen und Mindestvoraussetzungen. Man musste weiter offiziell als Selbstständiger registriert sein und maximal 25 % des Umsatzes erreichen. Alle Gebühren und Steuerzahlungen mussten auf dem Laufenden sein. Zudem durfte man das Geld nicht frei ausgeben, sondern es gab einen Zahlungsplan, den man einhalten musste, wenn nach den Vorgaben kein Geld mehr übrig war, hatte man Pech.
In ganz Spanien sind etwa 45.000 Autonomos betroffen, die diese Hilfe zurückzuzahlen haben; rund 2.000 von ihnen stammen von den Kanarischen Inseln. Das können auch Beträge von mehreren Zehntausend Euro sein.
Auch wenn die MUTUA, die diese Zahlungen verwaltet, flexibel mit den Rückerstattungen umgehen will, kann dies für viele Soloselbstständige nun gut vier Jahre nach der Zahlung der Hilfsgelder das verspätete Ende der Tätigkeit bedeuten. Man muss abwarten, wie sich dies genau entwickeln wird. – TF
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