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Massive Beschränkung von hochverarbeiteten Lebensmitteln in öffentlichen Einrichtungen geplant

Maximal 2 Mahlzeiten pro Woche dürfen diese dann enthalten.

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Spanien – Der allgemeine Kontroll- und Verbotswahn in Spanien geht weiter. Auch wenn man ggf. positiv sehen sollte, dass mit den hier vorgestellten Plänen zur Beschränkung von hochverarbeiteten Lebensmitteln in öffentlichen Zentren ein gesundheitlicher Aspekt einhergeht.

Das Verbraucherschutzministerium plant, künftig den Verzehr von hochverarbeiteten und frittierten Lebensmitteln in öffentlichen Einrichtungen mit Vollpension auf zwei Portionen pro Woche zu beschränken.

Diese Beschränkung soll dabei nicht nur für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, sondern auch für alle anderen öffentlichen Einrichtungen mit Speiseangeboten wie Schulen, Sportstätten oder Gastrobetrieben in den öffentlichen Einrichtungen gelten.

In Mahlzeiten für Säuglinge sind solche Lebensmittel dann künftig gänzlich untersagt. In Einrichtungen, in denen es nur Frühstück oder Zwischenmahlzeiten gibt, wird die Portionsmenge auf eine pro Woche festgelegt.

Gesundheitsexperten begrüßen diesen Schritt, denn diese Lebensmittel sind reich an Zucker, Fett, Salz und Zusatzstoffen und gelten allgemein als schädlich.

Am Donnerstag wurde der Entwurf zur öffentlichen Konsultation freigegeben. – TF

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