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Tourismus & Wohnen in der gleichen Anlage? Das ist immer mit Konflikten verbunden…

Leben und Geschäft in gleichen Zonen ist immer problematisch...

Lesedauer 3 Minuten

Gran Canaria – Die Uneinigkeit im Tourismussektor in Verbindung mit der Wohnungskrise ist allgegenwärtig. Es gibt Argumente für beide Seiten und auch Ansichtspunkte, die auf beiden Seiten gut nachvollziehbar sind. Aber, das Zusammenleben von Einheimischen und Touristen gestaltet sich zunehmend schwierig, da es im südlichen Teil der Inseln zahlreiche Beschwerden über Lärm und Musik gibt.

Unternehmen außerhalb des Hotelgewerbes fordern Lösungen zur Beilegung der anhaltenden Konflikte. Diese Konflikte entstehen aber auch, oder gerade weil, Menschen in touristischen Anlagen wohnen wollen.

Nun hat sich der Präsident des Verbandes der Beherbergungsbetriebe (AEAT), Fernando Estany, dazu geäußert. Er kritisiert besonders die Haltung der Eigentümer in den für den Tourismus erbauten Anlagen, die keine anderen Kosten über­nehmen wollen als die, die für die Instandhaltung der Gemeinschaftsfläche vorgeschrieben sind.

Immer wieder wird darüber gestritten, ob Rezeptionisten von allen Eigentümern bezahlt werden sollten oder nicht. Auch Bademeister für Poolanlagen sind beispielsweise ein solches Streitthema. Das kanarische Tourismusministerium hatte jüngst vorgeschlagen, dass alle Eigentümer, die in für den Tourismus vorgesehenen Anlagen etwas besitzen, sich auch an allen Kosten beteiligen sollten, die natürlich vorab auf einer Eigentümerversammlung abgeklärt werden müssen.

Viele Eigentümer weigern sich jedoch und wollen, dass die Betreiberfirma diese Kosten übernimmt. „Wenn es eine Rezeption gibt, sollten alle dafür bezahlen, genauso wie für eine Bar und ein Schwimmbad mit Bademeister“, erklärt Estany. Er kritisiert, dass die Eigentümer „in ihren Wohnungen wohnen und diese mit Hotelleistungen vermieten wollen, ohne dafür zu bezahlen.“

Leben und Geschäft in gleichen Zonen ist immer problematisch

Estany erklärt auch, dass diese Konflikte oft hervorgerufen werden, weil das Gesetz über das horizontale Eigentumsrecht bei touristischen Immobilien keine Anwendung findet. Zudem sei ein Argument für die Mischnutzung völlig sinnlos, denn diese könnte „niemals konfliktfrei funktionieren“. Der Lebensstil und der Tagesablauf eines Bewohners unterscheiden sich grundlegend von denen eines Touristen, der seinen Urlaub dort verbringt.

„Ich verstehe vollkommen, dass die Musik um 22 Uhr jemanden stören könnte, der am nächsten Tag früh aufstehen muss, um zur Arbeit zu gehen. Aber genau das sagen wir schon seit langer Zeit: Wohnnutzung und touristische Nutzung sind nicht vereinbar“, erklärt er dazu.

Den jüngsten Konflikt dieser Art gibt es im Bereich Campo International in Maspalomas. Dort haben sich diverse Anwohner aus Apartmentanlagen über den Lärm der umliegenden touristischen Einrichtungen beschwert.

Die Betroffenen organisieren Proteste, um ihr Recht auf Ruhe einzufordern und sicherzustellen, dass dieses Vorrang vor dem Tourismus hat. Die Gemeindeverwaltung verhält sich derzeit noch passiv zu dem Thema. Man verweist auf die neue Verordnung zur Definition von touristischen Grundstücken. Daran wird gearbeitet und man erhofft sich so auch eine Lösung dieses Konfliktes, auch wenn es eher zu weiteren Konflikten führen könnte. – TF

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