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Kampf gegen Steuerbetrug: Kanaren verschärfen ihre Kontrollmaßnahmen für das Jahr 2026

Neuer Fokus auf Bargeld und den „gläsernen“ Unternehmer!

Lesedauer 4 Minuten

Kanaren – Die Steuerlandschaft auf den Kanarischen Inseln steht vor einem signifikanten Umbruch. Mit der Veröffentlichung des neuen Steuerkontrollplans im offiziellen Amtsblatt (BOC) hat die regionale Steuerbehörde ein klares Signal gesetzt: Die Ära der Intransparenz soll enden. Im Fokus stehen dabei vor allem die Schattenwirtschaft, digitale Plattformen und die Diskrepanz zwischen deklariertem Einkommen und tatsächlichem Lebensstil.

Die kanarische Steuerbehörde unter der Leitung von Raquel Peligero hat eine umfassende Strategie vorgelegt, die weit über einfache Prüfmechanismen hinausgeht. Das Ziel ist eine lückenlose Überwachung der wirtschaftlichen Aktivitäten, um die Steuergerechtigkeit zu erhöhen und die Einnahmen der Autonomen Gemeinschaft zu sichern. Dabei setzt die Behörde auf eine Kombination aus modernster Technik, verstärkter personeller Präsenz und einer engeren Vernetzung mit nationalen Behörden.

Fokus auf Bargeld und den „gläsernen“ Unternehmer

Ein zentraler Pfeiler des neuen Kontrollplans ist die Überwachung von Bargeldtransaktionen. Bargeld gilt seit jeher als das primäre Vehikel für die Schattenwirtschaft. In diesem Jahr werden die Prüfer insbesondere Unternehmen und Freiberufler unter die Lupe nehmen, die auffällig hohe Bargeldbestände handhaben oder – noch verdächtiger – die Annahme von unbaren Zahlungsmitteln wie Kartenzahlungen oder Banküberweisungen verweigern.

Besonders im Dienstleistungssektor, etwa bei Arztbesuchen oder handwerklichen Tätigkeiten, wird die Behörde genau hinsehen. Es geht darum, die Einhaltung der gesetzlichen Bargeldobergrenzen sicherzustellen und sicherzustellen, dass jede erbrachte Leistung auch steuerlich erfasst wird.

Ein weiterer innovativer, wenn auch für viele Betroffene unangenehmer Prüfungsansatz ist der Abgleich zwischen Lebensstil und Steuererklärung. Wenn Geschäftsführer oder Unternehmenseigentümer einen zur Schau gestellten Wohlstand genießen – etwa durch Luxusimmobilien, teure Fahrzeuge oder exklusive Reisen –, während das Unternehmen gleichzeitig minimale Gewinne oder gar Verluste ausweist, schlägt das System Alarm. Diese Diskrepanzanalysen sollen dazu dienen, verdeckte Gewinnausschüttungen und nicht deklarierte Einnahmequellen aufzudecken.

Die digitale Front: Ferienvermietung und E-Commerce

In einer Region, die so stark vom Tourismus geprägt ist wie die Kanarischen Inseln, spielt die Besteuerung der Ferienvermietung eine entscheidende Rolle. Die Steuerbehörde hat erkannt, dass über digitale Plattformen zur Vermarktung von Ferienhäusern beträchtliche Summen am Fiskus vorbeigeschleust werden.

Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf der korrekten Abführung der IGIC (Impuesto General Indirecto Canario), der kanarischen Variante der Mehrwertsteuer. Digitale Schnittstellen ermöglichen es der Behörde nun, Daten von Vermietungsportalen effizienter auszuwerten. Wer seine Immobilie touristisch nutzt, ohne die entsprechende Steuererklärung abzugeben, muss in diesem Jahr mit verstärkten Nachprüfungen rechnen.

Doch nicht nur die Ferienvermietung steht im digitalen Fokus. Auch der gesamte E-Commerce-Sektor und Plattformen, die als Vermittler zwischen Unternehmen und Konsumenten fungieren, werden strenger kontrolliert. Es wurde festgestellt, dass viele Akteure in diesem Bereich ihre steuerlichen Pflichten auf den Inseln vernachlässigen oder fälschlicherweise davon ausgehen, im digitalen Raum „unsichtbar“ zu sein.

Kampf gegen „Briefkastenfirmen“ und fiktive Ausgaben
Ein besonders hartnäckiges Problem bleibt die Verwendung von komplexen Unternehmensstrukturen zur Steuervermeidung. Die Behörde kündigte an, die Jagd auf sogenannte Briefkastenfirmen zu intensivieren. Diese „fingierten“ Geschäftsstrukturen werden oft nur zu dem Zweck gegründet, unrechtmäßige Rechnungen auszustellen oder fiktive Betriebsausgaben zu generieren, um die Steuerlast künstlich zu senken.

In diesem Zusammenhang wird auch die Nutzung von spezieller Software überwacht, die es ermöglicht, eine doppelte Buchführung (bekannt als „Konten in b“) zu führen. Diese Programme können Verkäufe aus dem offiziellen System löschen, bevor sie steuerlich wirksam werden. Die Steuerfahndung setzt hierbei auf spezialisierte IT-Forensiker, um solche Manipulationen in den Kassensystemen der Unternehmen aufzuspüren.

Besondere Aufmerksamkeit wird zudem Luxusgüterunternehmen gewidmet. Hier wird geprüft, ob geschäftlich deklarierte Anschaffungen – wie etwa Zweitwohnsitze oder Luxusautos – tatsächlich einer wirtschaftlichen Tätigkeit dienen oder ob es sich um rein private Vergnügnungen handelt, die unrechtmäßig als Betriebsausgabe abgesetzt wurden.

Reformen bei den Eigentums- und Erbschaftssteuern

Neben der laufenden Betriebsprüfung konzentriert sich der neue Plan auf die Identifizierung von Personen, die bei einmaligen Transaktionen oder Vermögensübergängen die Steuererklärung „vergessen“. Dies betrifft insbesondere:

  • Vermögensteuer: Hier wird geprüft, ob große Vermögenswerte korrekt bewertet und angegeben wurden.
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer: Ein Bereich, in dem oft durch Schenkungen „unter der Hand“ versucht wird, die Steuerpflicht zu umgehen.
  • Grunderwerbsteuer (ITP) und Stempelsteuer (AJD): Bei Immobilienverkäufen wird die Behörde verstärkt prüfen, ob der deklarierte Verkaufspreis dem tatsächlichen Marktwert entspricht oder ob ein Teil des Kaufpreises schwarz geflossen ist, um die Steuerbasis zu drücken.

Auch das Glücksspiel wird als eigenständiges Kapitel behandelt. Elektronisches Bingo, Sportwetten und Spielautomaten in Gaststätten unterliegen einer strengen Überprüfung, um sicherzustellen, dass die Betreiber die entsprechenden Abgaben korrekt entrichten.

Getcan: Digitalisierung der Steuerverwaltung
Um die Effizienz der Steuererhebung zu steigern, führen die Kanaren das neue System Getcan ein. Dies ist weit mehr als nur ein technisches Update; es handelt sich um eine grundlegende Neuausrichtung der Verwaltungsprozesse. Das Herzstück ist ein neues Inkassomodul, das es der Behörde ermöglicht, Forderungen schneller und präziser beizutreiben.

Für die Bürger bringt Getcan eine wesentliche Erleichterung: Ein neues Online-Zahlungsportal wird eingerichtet. Über dieses Portal können Steuern direkt und unbürokratisch entrichtet werden. Damit einher geht eine Modernisierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die veralteten Regelungen aus dem Jahr 1999 über die Zusammenarbeit mit Banken werden durch eine neue Verordnung ersetzt, die den Anforderungen des digitalen Zeitalters gerecht wird.

Gleichzeitig bedeutet diese Modernisierung auch eine effizientere Verfolgung von Schuldnern. Die Behörde hat angekündigt, bei ausstehenden Forderungen keine Zurückhaltung mehr zu üben. Pfändungen, Versteigerungen von beschlagnahmten Gütern und die Haftbarhaltung von Dritten in Insolvenzverfahren werden beschleunigt, um die Liquidität des regionalen Haushalts sicherzustellen.

Fazit: Eine neue Ära der Kooperation

Der Steuerkontrollplan macht deutlich, dass die Kanarischen Inseln kein isoliertes Steuerparadies für Unregelmäßigkeiten mehr sind. Durch die verstärkte Zusammenarbeit mit der staatlichen spanischen Steuerbehörde (AEAT) und der Sozialversicherungsverwaltung wird der Informationsfluss nahezu lückenlos.

Die Botschaft der Behördenleiterin Raquel Peligero ist eindeutig: Wer ehrlich spielt, profitiert von einfacheren digitalen Prozessen. Wer jedoch versucht, durch Betrug, Briefkastenfirmen oder Schattenwirtschaft einen unfairen Vorteil zu erlangen, muss mit harten Konsequenzen und einer lückenlosen Verfolgung rechnen.

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