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Gericht bestätigt Verurteilung wegen Geldwäsche an Rafael Bornia

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Las Palmas – Der oberste Gerichtshof von Las Palmas hat das Urteil wegen Geldwäsche an Rafael Bornia aus dem Jahr 2012 bestätigt. Damit bleibt der Drogenbaron für 12,5 Jahre in Haft. Ebenso wurden die weiteren Urteile gegen die Komplizen bestätigt. Damit ist die Revision gescheitert.

Rafael Bornia muss nun eine Haftstrafe von weiteren 12 Jahren absitzen, weil er durch Drogenhandel und Geldwäsche ein Vermögen von 7,48 Milliarden Euro angehäuft hat. Zudem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 70 Millionen Euro zahlen.

Er hatte das Schwarzgeld gesäubert durch den Kauf von Luxusgütern und Immobilien auf Gran Canaria, in Madrid und Malaga sowie durch Überweisungen in die USA, nach Panama, Belize, in den Libanon und nach Georgien.

Seine Komplizen wurden insgesamt mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro bestraft sowie mehrjährigen Haftstrafen. – TF

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