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Urteile im Karateprozess: 302 Jahre Haft für Haupttäter!

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Las Palmas – Beim sogenannten Karateprozess sind die Urteile gefallen. Bei diesem Prozess ging es um Kindesmissbrauch in 29 Fällen und Korruption. Es gab vier Angeklagte, von denen drei verurteilt wurden, einer wurde freigesprochen. Der Haupttäter, Fernando Torres Baena wurde zu einer Freiheitsstrafe von 302 Jahren verurteilt, von denen er jedoch nur 20 im Gefängnis verbringen muss, da das spanische Gesetz nicht mehr zulässt. Ivonne Gonzáles, seine Frau, wurde zu einer Freihatsstrafe von 126 Jahren verurteilt.

Der sexuelle Missbrauch fand in der Villa der beiden statt, Orgien mit minderjährigen über Jahre hinweg sind einwandfrei dokumentiert. Der Prozess wurde als Karateprozess benannt, weil Fernando Torres Baena eine Karateschule geführt hatte, von dort stammten die Minderjährigen, die sexuell missbraucht wurden.

Maris José Gonzáles, der dritte Angeklagte wurde zu einer Haftstrafe von 148 Jahren verurteilt. Hingegen wurde der vierte Angeklagte, Juan Luis Benitez freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte 303 Jahre für Baena, 151 Jahre üfr Maria José Gonzáles, 143 Jahre für Ivonne Gonzáles und 18 Jahre für Juan Luis Benitez gefordert.

Das Urteil berücksichtigt auch die Tatsache, dass die Opfer und deren Familien einer „Gehirnwäsche“ unterzogen wurden, sodass die grausamen Taten lange Zeit unentdeckt blieben.

Die drei Fälle, die Juan Luis Benitez zur Last gelegt wurden, konnten nicht bewiesen werden, daher wurde er freigesprochen. Die anderen drei konnten eindeutig des sexuellen Missbrauchs überführt werden, so auch mit 13-jährigen Kindern.

Zu den Haftstrafen kamen noch Entschädigungszahlungen an die Opfer hinzu, die Schließung der Karateschule und ein Kontaktverbot auf Lebenszeit zu den Opfern. Mehr wie 500 Meter dürfen sich die Verurteilten nicht an die Opfer annähern.

Ob man diese Urteile nun ausreichend empfinden kann, muss jeder selbst beurteilen, schrecklich sind diese Taten ohne Frage, jedoch ist es fraglich, warum man diese Personen nur 20 Jahre inhaftieren kann, da benötigt das spanische Gesetz sicherlich eine Nachbearbeitung. – JM

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