Maspalomas – Der oberste Gerichtshof bestätigte ein Bußgeld gegen das Hotel Maspalomas Princess wegen Diskriminierung von Zimmermädchen. Im Jahr 2010 ist bei einer Inspektion aufgefallen, dass es teils massive Lohnunterschiede bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in dem Hotel gab. Daraufhin verhängte man ein Bußgeld in Höhe von 25.000 Euro, welche jedoch vom Hotel angefochten wurde.
Nun muss man die Strafe doch zahlen, denn das Gericht sah es als erwiesen an, dass mindestens der §14 der spanischen Verfassung gebrochen wurde. Dieser Artikel besagt, dass „die Spanier vor dem Gesetz gleich sind, es darf keine Diskriminierung aus Gründen der Abstammung, seiner Rasse, Geschlecht, Religion, Meinung oder jeder anderen Bedingung oder persönlicher oder sozialer Umstände geben.“
Bedeutet also, dass die Frauen ein Anrecht darauf gehabt hätten, die gleichen Lohnsteigerungen zu erhalten, wie die männlichen Kollegen, dem war jedoch nicht so. Das Unternehmen konnte diese ungleiche Behandlung auch nicht plausibel darlegen, daher gab es für das oberste Gericht auch keine andere Alternative, als das Bußgeld von 25.000 Euro für rechtskräftig zu erklären. – JM