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Neue Regelungen für private Ferienunterkünfte, Einzelzimmer sollen komplett verboten werden

Kanarische Inseln – Das Dauerthema der Ferienwohnungen und Häuser auf de Kanarischen Inseln scheint sich langsam aber sicher zu lösen. Das Tourismusministerium hat zusammen mit der Vereinigung für die Verordnung von Ferienhäusern ein Dekret entworfen welches bald in das Parlament eingebracht werden soll. Bisher gab es immer Streitigkeiten darüber ob diese Art von Vermietung legal oder illegal ist, letzteres wurde meist verlautbart.

Eines ist jedoch offensichtlich endgültig klar, einzelne Zimmer die untervermietet werden sollen grundsätzlich verboten werden, da sich diese ja in privaten Haushalten befinden.

Drei von 20 Punkten in dem Dekret sind weiter umstritten. Die Regierung möchte, dass sich die Vermieter darum kümmern, dass ein Techniker für die Immobilie zuständig ist und dies auch nachgewiesen wird, der Verband ist eher der Ansicht das dies freiwillig geschehen sollte.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Belegung der Eigentümer, dass das Gebäude für Touristen geeignet und genehmigt wurde. Dazu sagte der stellvertretende Tourismusminister de la Puente, „Die Regierung kann nicht akzeptieren, dass ein Gebäude ohne Bescheinigung über Nutzungsart oder Baugenehmigung für touristische Zwecke verfügt“. Die Eigentümer sollen diese Bescheinigungen beibringen oder ggf. beantragen.

Der Verein hatte sich auch dafür eingesetzt, dass keine Genehmigung erforderlich ist, bevor man mit der privaten Vermietung beginnt. Aber auch hier scheint sich das Tourismusministerium durchzusetzen. Wenn das Dekret so angenommen wird, müssen alle Unterkünfte in der Ferienvermietung die Aufnahme in das General Register für Tourismus durchführen, dann erhält jede Unterkunft (wie auch bei kompletten Anlagen) eine Registernummer, Datenplakette und die erforderlichen Beschwerdeformulare.

Das alles würde bedeuten, dass die „Arbeit“ für die privaten Ferienvermittlungen wesentlich denen angepasst werden, die auch ein Hotel oder ein Apartmenthaus erfüllen muss. Aus Sicht der Regierung sicherlich richtig und wichtig, denn die Qualität des Urlaubs ist eben auch ein Aushängeschild für die Kanarischen Inseln. Auch die Ferienunterkünfte die schon an diese Vorlagen gebunden sind werden es begrüßen, denn einige Konkurrenten könnte so ausgestochen werden. Denn bisher ist es so, dass bei Verstößen gegen diese kleinen aber feinen Richtlinien äußerst schmerzhafte Bußgelder verhängt werden, die natürlich dann auch die privaten Vermieter treffen würden.

Es bleibt jedoch abzuwarten was letztendlich in dem Dekret steht wenn es verabschiedet wird und in Kraft treten kann. Trotzdem scheint es darauf hinauszulaufen, dass die privaten Vermieter sich auf einige Änderungen einstellen müssen. – TF

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