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Zusätzliche Bescheinigung für Residentenrabatt auf Reisen nicht mehr erforderlich

Kanarische Inseln – Die lästige zusätzliche Berechtigungsbescheinigung für Flug- und Schiffsreisen um 50% Rabatt erhalten zu können, ist für Residenten der Kanaren, Balearen, Ceuta und Melilla wieder Geschichte. Dies hat die Regierung von Spanien nun beschlossen. Damit will man ein „unnötiges Verfahren“ vermeiden, das die Residenten schon von Beginn an als unnötig empfunden haben.

Das Parlament hat die Änderung aufgrund des Vorschlages des Ministeriums für öffentliche Arbeiten am Freitag beschlossen. Der neue Gesetzestext enthält entsprechende Verbesserungen für die Residenten, so auch die elektronische Überprüfung des Residentenstatus in den genannten Zonen. Die Vorlage eines physischen Dokuments ist damit nicht mehr erforderlich.

In der folgenden Pressekonferenz berichtet die Ministerin für öffentliche Arbeit, dass alle Unternehmen auf das neue Verfahren (SARA) umstellen müssen, wenn sie dies noch nicht getan haben. Bei Reiseantritt ist dann lediglich die Vorlage eines Ausweises erforderlich. Auch die DNI oder Residencia sollte vorgelegt werden, so wie dies bis vor der Änderung gehandhabt wurde.

Auch die Unternehmen können sich freuen, denn durch das neue Verfahren soll die Subventionierung binnen 2 bis 6 Monaten auf den Konten der Unternehmen eingehen.

Das neue System überprüft schon bei der Buchung, ob die Daten des Anwohners korrekt sind und ob ihm ein Rabatt zusteht. Eine gute Nachricht für alle Anwohner der Kanarischen Inseln, Balearen, Ceuta und Melilla und eine gute Entscheidung der Regierung! – TF

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