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Gericht: Aktuelles Tourismusgesetz ist rechtswiedrig – Veränderungen sind erforderlich

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Kanarische Inseln – Im Streit um das Tourismusgesetz gibt es erste gerichtliche Entscheidungen des obersten Gerichtshofes der Kanarischen Inseln. So sieht es die erste Kammer des Gerichts als unsinnig an, dass das Tourismusgesetzt von Mai 2015 ein Verbot beinhaltet welches besagt, dass private Ferienunterkünfte nicht in touristischen Gebieten stehen dürfen, in anderen gebieten jedoch schon. Dies sei eindeutig eine „Verletzung der Unternehmerischen Freiheiten“ ohne ausreichende Begründung.

Das Gericht glaubt, dass der einzige Grund für solch eine Regelung die Bevorteilung des klassischen Tourismus darstellt. Zudem sei es grundsätzlich möglich auch in touristisch ausgewiesenen Gebieten Wohnraum zu schaffen, der dann legal ist.

Im Tourismusgesetzt steht z.B. auch drin, dass bei der Untervermietung eines einzigen Zimmers einer Wohnung (sogenanntes Bed and Breakfast) der Gast die Kosten für die ganze Wohnung tragen muss. Auch dies ist laut Gericht nicht zulässig.

Allerdings gibt es auch Punkt im Gesetz, welche das Gericht als zwingen angesehen hat. Zum Beispiel die Ausweisung einer Wohnung mit einer Infotafel, dass es sich um eine Ferienwohnung handelt sowie die Minimalvoraussetzungen für eine touristische Unterkunft.

Die kanarische Regierung erklärte nach dem Urteil, dass man das Gesetzt natürlich anpassen wird (wollte man ja sowieso), sobald alle anhängigen gerichtlichen Vorgänge (noch vier) abgeschlossen sind. Dann weiß man woran man ist und wohin die Reise geht.

Man sollte sich jedoch nicht zu früh freuen, wie erst kürzlich bekannt wurde ist es in Palma de Mallorca ab diesem Sommer grundsätzlich verboten Wohnungen für touristische Zwecke zu vermieten, ein grundsätzliches Verbot hatte das hiesige oberste Gericht mit dem aktuellen Urteil nicht ausgeschlossen. – TF

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