Infos Gran Canaria | Das Inselportal
NewsGeschehnisse

Kultur-Schutz-Zone (BIC) in Maspalomas teilweise für nichtig erklärt

Lesedauer < 1 Minute

Maspalomas – Das oberste kanarische Gericht hat in einem Urteil die Kultur-Schutz-Zone (BIC), in Maspalomas am Brackwasser-See, für teilweise nichtig erklärt. Das Dekret 90/2014 wurde von der kanarischen Regierung am 1. August 2014 verabschiedet und erlange Rechtmäßigkeit. Damit wurde unter anderem der Neubau des RIU Oasis in Maspalomas verhindert. Damals wurde viel darüber gestritten, welche Interessen hier der Gesetzgeber vertreten würde. Die Lopesan Hotelgruppe hatte sogar den Hotelverband verlassen, weil dieser sich für das RIU Oasis einsetzte. Alles ohne Erfolg.

Nun ist es aber eindeutig, das BIC ist so nicht rechtmäßig, urteilte das oberste Gericht. Es müsse überarbeitet werden. Die Klage vor Gericht wurde von dem aktuellen Cabildo de Gran Canaria angestrebt.

Zudem kollidiere das BIC mit „werten die bereits in der Zone geschützt sind“. Auch die Stadtplanung bezüglich von Umbau- und Neubau-Arbeiten in der Zone müssen neu definiert werden. Diese Aufgabe obliege der regionalen Verwaltung von San Bartolomé de Tirajana, so das Gericht.

Doch was bedeutet dies nun eigentlich? Eines ist klar, die damalige Regierung der Kanaren und das damalige Cabildo de Gran Canaria unter der Leitung von Bravo de Laguna haben hier offensichtlich Gesetze beschlossen, die rechtswidrig waren um vermutlich den Neubau des RIU Oasis zu verhindern. Ob RIU nun wieder die Pläne aus der Schublade holen wird bleibt abzuwarten. Das alte RIU Oasis ist immer noch ein Gebäude, welches in ein paar Jahren spätestens abgerissen werden muss, allein schon wegen der Statik. – TF

Ähnliche Beiträge

Fast 90 % Auslastung im Tourismus im Januar auf Gran Canaria

Thomas F. InfosGC

Arbeitsamt und Reiseveranstalter wollen zusammenarbeiten

Thomas F. InfosGC

Stauseen haben 134 Millionen Liter Wasser aufgefangen

Thomas F. InfosGC