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Mindestlohn in Spanien wird um 22,3% angehoben – Pakt zwischen Sanchez und Iglesias machts möglich

Spanien – In Spanien regiert die Sozialdemokratie unter Pedro Sanchez und mit Unterstützung von PODEMOS, dies merkt man mittlerweile, denn nach dem Abschaffen der sogenannten Sonnensteuer wurde nun der Mindestlohn angehoben, und zwar so viel wie in den letzten 40 Jahren nicht! Diese Veränderung obliegt der Regierung von Spanien und muss nicht durch das Parlament bestätigt werden, damit ist die Veränderung bereits sicher.

Der neue Mindestlohn ab dem 1. Januar 2019 soll demnach 900 Euro betragen pro Monat, sofern man diesen auf 14 Monatsgehälter aufteilt oder 1.050 Euro pro Monat, sofern man diesen auf 12 Monatsgehälter aufteilt. Letztendlich bedeutet dies eine Lohnerhöhung von 22,3%, dies ist der höchste Wert seit 1977, damals wurde der Mindestlohn zweimal innerhalb eines Jahres angehoben, insgesamt waren es damals 31,6% von 11.400 Peseten auf 15.000 Peseten. Der aktuelle Mindestlohn liegt bei 735,90 Euro im Monat (brutto natürlich). Die Vorgängerregierung unter Mariano Rajoy hatte erst eine Anhebung des Mindestlohns auf 850 Euro für das Jahr 2020 vorgesehen, sofern die Wirtschaft auch jährlich mindestens 2,5% wachsen würde.

Insgesamt profitieren von dem neuen Mindestlohn 1,5 Millionen Arbeitnehmer in Spanien, das sind rund 10% der arbeitenden Bevölkerung.

Der Pakt für den Haushalt wurde zwischen Pedro Sanchez und Pablo Iglesias vereinbart und dieser beinhaltet auch noch weitere Veränderungen:

Wenn Tarifverträge auslaufen sollen diese unbefristet weiter gültig bleiben, bis neue abgeschlossen wurden, das ist auch eine Maßnahme die den Arbeitnehmer zugutekommen wird.

Ältere Arbeitslose haben wieder bessere Förderungen in Aussicht, so wurde das Mindestalter für den Zugang zu langfristiger Förderung wieder auf 52 Jahre herabgesetzt, Rajoy hatte dies erst auf 55 Jahre angehoben. Zudem gibt es etwas mehr Geld, auch hier hatte Rajoy eine Reduzierung veranlasst. Allerdings ist diese Maßnahme noch nicht im Haushaltsplan 2019 beinhaltet, lediglich die Absicht dies im Jahr 2019 zu bearbeiten und ab 2020 dann gesetzlich zu verankern.

Scheinselbstständigkeit ist in Spanien oft ein Problem, denn die Atonomos arbeiten oft für nur einen Auftraggeber, sollte dies festgestellt werden wird ein verpflichtender Arbeitsvertrag für dieses Arbeitsverhältnis vorgesehen, es sei denn man kann das Gegenteil belegen. Wie dies genau aussehen soll, ist allerdings noch unklar. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Endlich! PSOE schafft sog. Sonnensteuer ab – fotovoltaische Anlagen nun ohne Strafe, vom 06.10.2018

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