Kanarische Inseln – Im Bereich der touristischen Gesetze auf den Kanarischen Inseln scheint es wieder etwas Bewegung zu geben. Die Plattform für Menschen, die vom Tourismus-Erneuerungsgesetz des Jahres 2013 betroffen sind, veröffentlichte nun ein Antwortschreiben des Bürgerbeauftragten der kanarischen Regierung. Dari empfiehlt der Bürgerbeauftragte das Gesetz an entsprechenden Punkten abzuändern. Das Gesetz verursacht seither große Kontroversen auf den Kanarischen Inseln, insbesondere in den touristischen Gemeinden. Denn es regelt die Wohnraumnutzung in den touristischen Gebieten.
Nach aktuellem Stand darf man in keinem Apartment oder Bungalow wohnen so fern dies in einer Anlage untergebracht ist die auf touristischen Boden steht. Man kann die Wohnung oder den Bungalow nur an eine Management-Firma abgeben, die diese dann für die touristische Nutzung verwendet.
Dies widerspricht jedoch der spanischen Verfassung, so der Bürgerbeauftragte. Laut Verfassung im Paragrafen 33.3 ist eine Entschädigung zu zahlen, wenn man sein Eigentum nicht nutzen kann.
Das Gesetz wurde gemacht um die stetig stärker werdende Vermischung zwischen Touristen und Residenten in den Wohnanlagen bzw. touristischen Anlagen zu vermeiden. Denn dies führt immer wieder zu Konflikten, da die Tagesabläufe anders sind, dies bestätigt sowohl die Bürgerplattform als auch der Bürgerbeauftragte in seinem Brief. In der Tat ist es „rechtlich zulässig eine solche Klassifizierung“ vorzunehmen. Allerdings bedarf es dazu einer Grundlage, diese wurde jedoch am 18. Mai 2018 vom obersten Gerichtshof entzogen, denn da wurde der Plan zur Modernisierung von San Bartolomé de Tirajana beispielsweise als ungültig erklärt (in Teilen), darin wurden auch die Gebiete klassifiziert, worin klar festgelegt wurde, welcher Teil der Gemeinde touristisch ist und welcher nicht.
Allerdings ist auch die „Realität auf den Kanaren eine andere geworden“, so der Bürgerbeauftragte. Langzeitaufenthalte beispielsweise sind üblicher, als man denkt, damit ist die „Inkompatibilität zwischen Wohnungs- und Touristischer Nutzung nicht so intensiv wie angenommen“.
Es fehlt eine klare Definition im gesetzt zwischen Langzeiturlaub und Resident im Ruhestand beispielsweise, die letzte Gruppe bleibt in der regel deutlich länger auf den Kanaren und kann daher nicht als Tourist gesehen werden. Urlauber die jedoch 3 Monate bleiben wollen, sollten aber als Tourist gesehen werden, so der Bürgerbeauftragte.
Daher abschließend seine Empfehlung an die Regierung von Ángel Victor Torres, das Gesetz von 2013 zu reformieren und besonders in den Punkten 5.2, 23, 24, 25 und 38 zu bearbeiten. – TF