Kanarische Inseln – Die europäische Kommission wird Spanien vor den Europäischen Gerichtshof bringen, weil die Richtlinie 2007/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken auf den Kanarischen Inseln bisher nicht umgesetzt wurde. Diesen Schritt gab die Kommission nun bekannt, nachdem man im März 2018 das Verfahren wegen Nichteinhaltung eröffnet hatte.
Konkret geht es um alle sieben Hauptinseln der Kanaren (El Hierro, Fuerteventura, Gran Canaria, La Gomera, La Palma, Teneriffa und Lanzarote). Im März 2018 hat Brüssel die spanischen Behörden darauf hingewiesen, dass die Richtlinie noch nicht umgesetzt wurde. Obwohl es in der Richtlinie klar definiert ist, dass diese bis zum 22. März 2016 umgesetzt werden musste. Spanien war also bereits zwei Jahre über die Zeit, ein weiterer Hinweis wurde dann im Juli 2018 an Spanien überstellt, aber auch der wurde wohl ignoriert.
In einer Erklärung der EU-Kommission heißt es: „Da sich die Situation in Bezug auf die sieben Hochwassergebiete der Kanarischen Inseln nicht geändert hat, hat die Kommission beschlossen, Spanien vor den europäischen Gerichtshof zu bringen“.
Die Richtlinie wurde erlassen um Hochwasser verursachende Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, die Wirtschaft und das Kulturerbe zu minimieren sowie im Falle eines Hochwassers dieses zu bewältigen.
Mit welcher Strafe Spanien nun ggf. rechnen kann ist unklar. – TF
Weitere Links zum Thema:
Richtline der EU als PDF