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Coronakrise: Ab heute Antrag auf Mietzuschuss bis zu 900 € möglich!

Kanarische Inseln – Ab heute kann auf den Kanarischen Inseln der Mietzuschuss von bis zu 900 € beantragt werden. Dieser Zuschuss soll für Mieter, die sich durch COVID-19 in einer wirtschaftlichen und sozialen Ausgrenzung befinden, unterstützen. Mieter die in sogenannten „geschützten Wohnungen“ leben, die von der öffentlichen Hand verwaltet werden, sind von dem Zuschuss ausgenommen. Diese sind ohnehin meist mietfrei gestellt seit dem Alarmzustand.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
– Man muss eine natürliche Person sein (Keine Firma)
– Nur für den Hauptwohnsitz
– Als Arbeitnehmer: Wenn man sich im ERTE befindet oder die Arbeitszeit/Vertrag gekürzt wurde
– Als Selbstständiger: Personen mit erheblichem Einkommensverlust und das Gesamteinkommen der Familieneinheit das dreifache des IPREM im Vormonat des Antrages nicht überschritten hat.
Bei Kindern: pro Kind bis zu 0,15 des IPREM extra
– Menschen ab 65 im gleichen Haushalt erhalten ebenfalls einen Bonus von 0,1 % des IPREM
– Menschen mit Behinderungen über 33 % erhalten ein Bonus von 4 bis 5 des IPREM, abhängig von der Krankheit
– Entsprechende Nachweise müssen beigefügt werden
– Die monatliche Miete plus Nebenkosten (Strom + Wasser, Telefon etc.) muss mindestens 35 % der Einnahmen erreichen
– Verwandtschaftsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter sind von der Hilfe ausgeschlossen
– Es dürfen keine anderen grüne für die finanziellen Engpässe vorliegen

IPREM ist ein Indikator in Spanien, der für Hilfsgelder herangezogen wird und aufgrund der Einkommensverhältnisse in Spanien jährlich variieren kann. In diesem Jahr liegt dieser bei 537,84 € monatlich.

Der Zuschuss ist auf 900 € begrenzt er, kann bis zu 100 % der Mietsumme ausmachen. Die Laufzeit kann bis zu sechs Monate betragen und die erste Mietzahlung, im Falle der Genehmigung, gilt für den Monat April 2020.

Das muss man vorlegen:

Alle Voraussetzungen etc. finden Sie auf der HIER verlinkten Seite.

Mietvertrag, Bankdaten und Zahlungsbelege der bisherigen Mietzahluingen etc. sind beizufügen. Ein Antrag kann HIER online gestellt werden, dazu ist eine CLAVE (Pin oder permanent) erforderlich. Sollte man keinen Zugang zum Internet haben ist in Ausnahmefälle der Antrag auch telefonisch unter 012 zu stellen. – TF

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