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Gericht: Maskenpflicht & Einschränkungen sowie Schließungen der Gastro auf Kanaren rechtmäßig

Kanarische Inseln – Der oberste kanarische Gerichtshof (TSJC) hat bisher alle Klagen gegen die Coronamaßnahmen der kanarischen Regierung abgelehnt. Das Ministerium für öffentliche Verwaltung, Justiz und Sicherheit berichtet, dass die Justiz bisher die Maßnahmen der Regierung gegen COVID-19 unterstützt hat. Verschiedene Personen und Organisationen haben Klage wegen der Maskenpflicht und den Einschränkungen in der Gastronomie zur Bekämpfung der Pandemie eingereicht.

Die zweite Verwaltungskammer des Gerichtes stimmt mit der Regierung der Kanaren überein und lehnte die Anträge bisher hab, so berichtet es das Ministerium.

Drei Unternehmen klagten gegen die in der Gastronomie eingeführte Beschränkungen und forderten angemessene Maßnahmen. Im Kern ging es um die Kapazitätsbeschränkungen und den Sicherheitsabstand sowie die Einschränkung der allgemeinen Aktivität der Gastronomie. Auch die Schließung der Nachtclubs und Bars, ob mit oder ohne Live-Musik wurde angeklagt. Alles ohne Erfolg. Die Kosten der Verhandlung wurden den Klägern nicht auferlegt.

Eine andere Klage einer politischen Organisation versuchte die Maskenpflicht zu kippen. Das Gericht stimmte allerdings auch hier der Maßnahme der Regierung zu und lehnte die Klage ab. In dem Fall wurden die Gerichtskosten dem Kläger jedoch auferlegt.

Eine Privatperson versuchte die Maskenpflicht ebenfalls zu kippen, die Begründung lag in der Verletzung der Grundrechte des Menschen. Auch dies wurde vom obersten Gericht der Kanaren abgeschmettert, in dem Fall wurden die Kosten dem Kläger nicht auferlegt.

Das Ministerium für öffentliche Verwaltung, Justiz und Sicherheit weist aber auch darauf hin, dass alle Verfahren noch nicht final beendet sind. In allen Fällen wurde Berufung eingelegt und eine erneute Prüfung gefordert. Allerdings gehen die Behörden davon aus, dass man jedes Gerichtsverfahren gewinnen wird, da die Klagen nicht dem allgemeinen Interesse dienen. – TF

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