Las Palmas – Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichtes von Las Palmas hat den Gesundheitsdienst der Kanarischen Inseln (SCS) zu einer Entschädigung von 300.000 Euro verurteilt. Die Zahlung geht an einen Patienten, der im Jahr 2008 nach seiner Untersuchung fahrlässig nicht an den nephrologischen Dienst überwiesen wurde, obwohl es veränderte Nierenfunktionen gab, die in der Blutuntersuchung festgehalten wurden. Infolge dieses Fehlverhaltens wurde der Patient erst neun Jahre später richtig behandelt, als im August 2017 eine chronische Nierenerkrankung im Stadium 5 diagnostiziert wurde.
Geklagt hatten die Anwälte Roque García Aguiar und Armando Martín Bueno. Am 15. Juli 2019 hatten die Anwälte eine Beschwerde beim SCS eingereicht, nachdem man festgestellt hatte, dass das Gesundheitswesen hier eine solche Schlamperei begangen hatte. Darauf regierte der SCS nicht und es wurde eine Klage eingereicht. Geklagt wurde wegen des „Verlustes der Chancen auf angemessene Gesundheitsversorgung“.
Die Anwälte legten ein Gutachten vor, welches belegte, dass am 12. August 2008 eine Blut- und Urinprobe des geschädigten Patienten untersucht wurde, welche veränderte Nierenfunktionsparameter enthielt. Diese Veränderungen wurden vom zuständigen Gesundheitszentrum jedoch als „normal“ abgetan. In den folgenden sieben Jahren unterzog sich der Patient immer wieder entsprechenden Routinetests, bei allen Tests nahm die Nierenduktion ab, aber erst im August 2017 wurde der Patient letztendlich an den nephrologischen Dienst überwiesen. Dieser entdeckte sofort die chronische Nierenerkrankung.
Gesundheitsdienst versuchte gegen die Darstellung zu argumentieren
Der SCS versuchte vor Gericht die Schuld auf den Patienten abzuwälzen. Da dieser nach der ersten Analyse aufgehört habe, zum Spezialisten zu gehen. Er war wegen einer anderen Beschwerde dann beim Urologen aber auch da wurde kein weiterer Test bezüglich der Nieren gemacht. Laut Bericht des Hausarztes, so das SCS, erfüllten alle Analysen zwischen den Jahren 2008 und 2014 „die Überweisungskriterien nicht“. Jedoch widerlegte das Gutachten diese Aussagen des SCS. Im Jahr 2015 wurde dann festgestellt, dass es wohl Probleme bei den Nieren gäbe, die Überweisung brachte aber erst im Jahr 2017 einen Termin zustande. Auch das geht aus dem gutachten der Anwälte hervor.
Die zweijährige Wartezeit auf einen Termin brachte die Gutachter dann letztendlich zu dem Schluss, dass schon bei den ersten Symptomen im Jahr 2008 hätte klar sein müssen, dass eine tiefgründigere Untersuchung eingeleitet hätte werden müssen. So sah es auch das Gericht und verurteilte den SCS zu 300.000 € Schmerzensgeld. – TF