Agüimes – Laut einem Bericht der Guardia Civil wurde ein 25 Jahre alter Anwohner der Gemeinde Agüimes wegen sexuellem Übergriff und Freiheitsberaubung festgenommen. Der Mann hat die Initialen SPH und ist der Polizei bereits bekannt, da er mehrere Einträge in seiner Polizeiakte hat. Die eigentliche Tat fand in der Nacht vom 1. auf den 2. April 2020 statt. Um 01:37 Uhr errichte ein Notruf die Notrufzentrale 1-1-2. Der Notruf kam von einem Mann in der Nähe von Vargas. Er berichtete, dass ein vermummter Mann ihn und seine Freundin in einem Zelt mit einem Messer bedroht hatte. Er zwang die Freundin dazu, den Mann an Händen und Füßen zu fesseln.
Der Täter hatte dabei permanent das Messer am Hals der Frau. Er zwang die Frau in einem Werkzeugraum und griff diese angeblich zweimal sexuell an. Der gefesselte Mann konnte deine Beine befreien und ihm gelang die Absetzung des Notrufes. Wenig später wurde der Mann von Beamten der Guardia Civil gefunden. Die Frau war jedoch verschwunden. Es wurde eine Suche eingeleitet. Die Frau wurde dann gegen 7:30 Uhr am Morgen des 2. April in der Nähe der Urbanisation Edén (auch bei Vargas) gefunden. Die bestätigte den Beamten, dass sie in den frühen Morgenstunden unter Androhung von Gewalt mehrfach sexuell missbraucht worden war.
Das zuständige Gericht in Telde legte die Geheimhaltung der Tat fest, bis die Untersuchungen abgeschlossen wären. Die Frau konnte den Beamten den Ort des Geschehens noch aus der Erinnerung zeigen. Es war ein Schuppen mit Geräten in einem verlassenen Gewächshaus.
Alles wurde akribisch untersucht, es wurden auch Zeugen angehört. Dies brachte die Beamten auf die Spur des mutmaßlichen Täters. Es wurde eine genaue Überwachung vom Gericht verfügt. Dabei sollten weitere Beweise gesichert werden. Am 24. April 2020 wurde der Mann schließlich verhaftet. Der Richter schickte den Mann zunächst in U-Haft. Dort sitzt er nun bis zum Hauptverfahren.
Weitere Untersuchungen laufen noch
Derzeit werden noch weitere Untersuchungen von der Guardia Civil durchgeführt. Dabei soll ermittelt werden, wie der Täter die beiden Opfer überwacht hat. Denn diese haben abseits gezeltet, um ungestört zu sein. Zudem soll noch ermittelt werden, ob es ggf. weitere Opfer gab, die sich bisher nicht bei der Polizei gemeldet haben.
Das Gericht entfernte derweil die Geheimhaltungspflicht, daher konnte nun auch darüber berichtet werden. – TF
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