Spanien – Eine neue Anordnung des Gesundheitsministeriums, die am heutigen Dienstag im BOE veröffentlicht wurde, ergänzt den Alarmzustand in Spanien für die gesamte Länge eben dieses Zustandes. Es geht um Reisende, die nach Spanien einreisen, diese müssen für 14 Tage ab Ankunftstag in Quarantäne. In Kraft tritt diese Anordnung ab dem 15. Mai 2020. Hier finden Sie das aktuelle BOE.
Dies gilt für alle Reisenden, die aus dem Ausland nach Spanien einreisen, also sowohl für Rückkehrer, als auch andere Menschen, die in das Land einreisen wollen. Damit passt Spanien diese Regelung den meisten europäischen Nachbarn an. Bisher galt diese Regelung nur für spanische Rückkehrer und Menschen, die aus Italien einreisen wollten.
Aufgrund der positiven Entwicklung, soll diese zusätzliche Maßnahme dazu führen, dass sich das Virus in Spanien nicht wieder neu ausbreiten kann. Die Betroffenen Personen müssen für diese 14 tage entweder zu Hause oder in der gebuchten Unterkunft bleiben und dürfen diese nicht verlassen. Nur für die lebenswichtigen Erledigungen, wie Supermarkt, Arzt und Apotheke darf man in diesen zwei Wochen dann die Quarantäne verlassen.
Sollten während der Quarantäne dann entsprechende Symptome anfallen müssen die Gesundheitsbehörden telefonisch informiert werden.
Eine Ausnahme gibt es jedoch: Menschen die aus beruflichen Gründen die Grenze überqueren, wie Lastwagenfahrer, Gesundheitspersonal und Crewmitglieder sind von dieser regel ausgenommen.
Alle Unternehmen müssen die Kunden vor dem möglichen Ticketkauf darauf aufmerksam machen, dass diese Maßnahme erforderlich ist. Bei Fluggästen ist die Mitführung der Passenger Location Card zwingend erforderlich, die muss man dann immer dabei haben. – TF
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