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Ratgeber: Jetzt online Schadenersatz für Gastgewerbe beantragen bei Indemniza

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Spanien – Der spanische Gastgewerbe-Verband macht Nägel mit Köpfen und hat eine Vereinbarung mit Indemniza abgeschlossen. Dabei handelt es sich um eine Plattform für die vereinfachte Geltendmachung von Verlusten, die während des Alarmzustandes zwischen März und Juli 2020 entstanden sind. Der Sektor bereitet sich nun auf die angekündigten Klagewellen gegen die Regierungen der autonomen Regionen und die Zentralregierung vor.

Die Vereinbarung ermöglicht es dem Betreiber, auf einfache und sichere Weise, seine Forderungen online geltend zu machen. Die Anwälte von Indemniza übernehmen die Arbeit für den Betreiber, er kann zunächst online eine Vorkalkulation machen und dann den Auftrag erteilen.

Nach dem Absenden des Formulars wird der Gastgeber permanent per E-Mail über den Status seiner Forderung informiert und es gibt auch eine Telefonnummer, die für alle weiteren Fragen offen steht, sollte dies benötigt werden.

Der Gastgewerbe-Verband weist darauf hin, dass es eine Frist für die Einreichung des Schadenersatzanspruches gibt, diese läuft am 1. März 2021 ab! Man muss diese Frist einhalten, da dies für spätere Verfahren von höchster Wichtigkeit ist.

Wenn man weitere Informationen oder den Kalkulator sucht, beides findet man hier. Natürlich auf spanischer Sprache. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Gastgewerbe droht mit Tausenden von Sammelklagen wegen mangelnder direkter Hilfe für den Sektor, vom 24.12.2020
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