Spanien – Kurzarbeit ist in Deutschland ein gängiges Instrument, um die Vernichtung von Arbeitsplätzen zu verhindern, nicht nur seit der Corona-Pandemie. In Spanien ist dies anders. Man nutzt das hier genannte ERTE kaum bis selten, erst jetzt, zur Pandemie, erweist sich die Kurzarbeit auch in Spanien als ein gangbarer Weg. Es gibt diese ERTE-Programme in Spanien zwar schon lange im Arbeitsgesetz, allerdings werden diese nicht wirklich angewendet. Fast 4 Millionen Spanien wurden nun jedoch durch das ERTE vor dem direkten Arbeitsplatzverlust geschützt. Erstmals sinkt die Wirtschaftsleistung in Spanien deutlich stärker als es Verluste im Arbeitsmarkt gibt, dies ist dank der ERTE-Programme möglich. Im Normalfall gingen diese Zahlen immer Hand in Hand.
Das Kurzarbeit erfolgreich angewendet werden kann ist nicht nur in der Regierung mittlerweile Konsens, auch Arbeitgeber und Gewerkschaften sehen hier nur Vorteile. Aus diesem Grund erklärte Pedro Sánchez jüngst: „ERTES sind gekommen, um zu bleiben“. Allerdings muss dazu eine Arbeitsmarktreform in Spanien her. Denn bisher wurden ERTES nur von Großkonzernen in der Autobranche angewendet.
Es wurde nun angekündigt, dass nach dem Ende der aktuellen Krise eine Zusammenarbeit zwischen Regierung und Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften eine Modernisierung des Arbeitsrechts und der ERTE-Programme in Angriff genommen werden soll. Damit soll die Kurzarbeit in Spanien „besser auf die Notwendigkeit reagieren“ können. Externe Maßnahmen (Entlassungen) sollen durch interne Maßnahmen (Arbeitszeitverkürzung) ersetzt werden.
Genaue Details gibt es natürlich noch nicht, aber man will dem Vorbild aus Deutschland wohl stark folgen. Eines ist klar, es soll wohl ein dauerhaftes Modell werden.
Vorschläge zur Kurzarbeit
Gewerkschaften sehen kaum einen Grund, etwas an dem aktuellen ERTE zu ändern, wobei es auch Vorschläge gibt, dass die Situation der Unternehmen genau geprüft werden sollte bevor ein ERTE genehmigt wird. „Wir müssen uns ansehen, welche Probleme die Unternehmen haben“, so Gonzalo Pino von der Gewerkschaft UGT. Daher sollten Unternehmen das ERTE bei einer zuständigen Behörde begründen müssen.
Schulungsmaßnahmen sollten verpflichtend werden, sobald Mitarbeiter in ein ERTE geschickt werden. Dies würde die Mitarbeiter weiter qualifizieren und so den Arbeitsmarkt in Spanien verbessern. So ein weiterer Vorschlag. Diese Kosten müsste dann natürlich der Staat tragen.
Arbeitgeber wiesen darauf hin, dass die Zahlungen nicht durch den Staat durchgeführt werden sollten, sondern direkt von den Unternehmen und der Staat müsse die Unterstützungsgelder, dann nur an die Unternehmen zahlen. Aktuell zahlt der Staat das ERTE direkt an die Mitarbeiter. Dadurch kam es immer wieder zu Verzögerungen und Fehlern, die umgegangen werden müssen.
Marcel Jansen, Fedea-Forscher und Professor an der autonomen Universität Madrid will zu bedenken geben, dass die Kurzarbeit auch flexibler sein muss. Aktuell gibt es ein Entlassungsverbot und Einstellungsverbot, Überstundenverbot und Sonderzahlungsverbot. „Spanien war viel anspruchsvoller als andere Länder und am Ende ist daraus eine Zwangsjacke geworden“, so der Forscher.
Aktuelles ERTE läuft aus im Januar ab
Nun steht schon wieder der nächste Termin auf der Agenda, denn am 31. Januar endet das aktuelle ERTE bezüglich der Corona-Pandemie. Das diese im Januar aber noch nicht beendet ist, haben wohl alle mittlerweile verstanden. Daher stehen nun die Verhandlungen bezüglich der Anpassung und Verlängerung der bestehenden ERTE’s an. Allerdings wird es wohl etwas „haariger“ werden als bisher. Auch wenn man sich einig ist, dass eine Verlagerung erreicht werden muss, so sind Arbeitgeber doch bestrebt, das Entlassungsverbot und die Sozialabgaben streichen zu lassen. Das ERTE muss flexibler werden, nicht nur in der allgemeinen Zukunft, sondern bereits in der Corona-Pandemie. – TF
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