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WICHTIG: Ab morgen gilt in Spanien die allgemeine Maskenpflicht!

Spanien – Heute wurde das neuste BOE veröffentlicht, welches die allgemeine Maskenpflicht beinhaltet. Ab dem morgigen Donnerstag ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes zwingend für Personen ab 6 Jahren in Spanien erforderlich. Kinder zwischen 3 und 5 Jahre sollten ebenfalls eine Maske tragen. Dies ist allerdings nicht gesetzlich verpflichtend.

Getragen werden muss die Maske immer in geschlossenen Räumen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, also Geschäfte etc. Zudem ist das Tragen der Maske auf Straßen und Plätzen ebenfalls zwingend erforderlich, sofern ein Sicherheitsabstand von 2 Metern nicht garantiert eingehalten werden kann, dies lässt allerdings wieder Spielraum offen und wirft Fragen auf.

Ausnahmen zur Maskenpflicht

Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Personen die Atembeschwerden haben, welche sich durch die Nutzung der Maske verschlimmern könnten, sind von dieser Pflicht ausgenommen, ebenso Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine Maske nicht tragen können. Auch Personen mit Behinderungen müssen diese Masken nicht tragen. Bei diesen Ausnahmen gibt es sicherlich wieder viel Spielraum zur Interpretation.

Weitere Ausnahmen sind die Nahrungsaufnahme oder Aufnahme von Getränke, also in der Gastronomie muss man die Maske ebenfalls nicht tragen, wäre auch schwer durchführbar. Sollten Umstände für höhere Gewalt oder eine Notsituation vorliegen ist das Tragen einer Maske ebenfalls nicht erforderlich. Wie genau dies definiert wird, ist unklar.

Mit dieser Pflicht soll es ermöglicht werden, die Zahl der Ansteckungen zu verringern und die Ausbreitung der Krankheit, vor allem wenn andere Maßnahmen wie Impfungen nicht verfügbar sind, zu verhindern.

Bezüglich möglicher Sanktionen steht nichts im Dekret. Allerdings kann man davon ausgehen, das wir hier wieder bei 601 € landen, sollte man sich nicht daran halten.

Gültig ist diese Pflicht entweder bis aus Widerruf/Anpassung oder bis zum Ende des Alarmstatus in Spanien. Inklusive aller möglichen Verlängerungen des Alarmstatus.

Das vollständig BOE finden Sie in spanischer Sprache hier (klick). – TF

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