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Auch Alarmstatus 2 von Spanien wurde nun für verfassungswidrig erklärt

Spanien – Das Verfassungsgericht von Spanien hat auch den zweiten Alarmstatus, der von der Regierung zur Eindämmung der Pandemie erklärt wurde, für verfassungswidrig erklärt. Schon der erste Alarmstatus wurde wie auch die Aussetzung der parlamentarischen Tätigkeit als verfassungswidrig eingestuft. Die Regierung hatte bereits die Rückzahlung aller Bußgelder im Zusammenhang mit dem ersten Alarmstatus angekündigt.

Es gab vier Richter, die diesen Alarmstatus für verfassungskonform hielten. Dies reichte jedoch nicht aus. Denn die anderen Richter waren der Meinung, dass der zweite Alarmstatus eine „überzogene Laufzeit“ hatte und damit verfassungswidrig gewesen ist. Im Vergleich zwischen den beiden verhängten Alarmzuständen, wurde der erste alle 15 Tage vom Parlament verlängert, der zweite wurde aber auf Antrag der Regierung gleich für sechs Monate verhängt. Genau dies hält das Gericht für verfassungswidrig, da es „keine wirksame parlamentarische oder regelmäßige Kontrolle über diese Maßnahme gegeben hat, was noch relevanter gewesen wäre aufgrund der gesundheitlichen Grundlage des Alarmstatus“.

Einen weiteren Grund für die Unrechtmäßigkeit sah das Gericht in der sogenannten „Ko-Regierung“ mit den autonomen Gemeinschaften, denen maßgebliche Befugnisse erteilt wurden, um die Grundrechte der Bürger noch weiter zu beschneiden. Dies sei „nicht angemessen“ gewesen. Dies würde gegen die „Regelung von Krisenzuständen und die entsprechenden Befugnisse und darin enthaltenen Beschränkungen“ verstoßen. Die Zentralregierung habe dauerhaft den autonomen Regionen die Befugnisse erteilt, ohne diese angemessen zu überwachen und ohne angemessene Vorgaben zu machen, was diese Regionen entscheiden dürfen.

Was dies nun genau für rechtliche Folgen haben wird, muss abgewartet werden. In jedem Fall hat sich die rechtsradikale VOX-Partei somit gegenüber der Zentralregierung durchsetzten können. Denn diese hatte die Klagen vor dem Verfassungsgericht eingereicht. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Nach Urteil: Alle Geldstrafen des ersten Alarmstatus werden zurückerstattet, vom 23.10.2021
Spanisches Verfassungsgericht erklärt Ausgangssperre im ersten “Estado de Alarma” als verfassungswidrig!, vom 14.07.2021

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