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Finanzamt plant Änderung der Zoll-Regeln für 150 € Warenversand – Hohe Kosten für Verbraucher möglich!

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Kanarische Inseln – Das Finanzministerium der Kanarischen Inseln studiert derzeit wohl eine Änderung der Zollrichtlinien für die Einfuhr von Wahren. Im Jahr 2016 wurde dies ja etwas gelockert, sodass Lieferungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro ohne Besteuerung den Empfänger erreichen können. Die sogenannte DUA könnte, so die Idee, aber für Waren, die im „E-Commerce“ bestellt wurden zukünftig nicht mehr von dieser Befreiung bis 150 Euro profitieren.

Dagegen regt sich massiver Widerstand. Die Nutzer von Onlineshops reagieren sehr stark auf die Absichten des Finanzministeriums, diese Regelung aus dem Jahr 2016 zu ändern. Die eigentliche Idee, dass Spediteure künftig einfach die Steuer für diese Warensendungen erheben könnten, scheint surreal zu sein. Immerhin ist der Onlinehandel für viele Menschen auf den Inseln eine der wichtigsten Bezugsquellen geworden, besonders für Produkte, die man auf den Inseln nicht so einfach bekommen kann. Der Plan wäre, die eigene Erklärung zu streichen und den Spediteuren das Recht zu geben, die Gebühren zu bearbeiten.

Der Administrator der Facebook-Gruppe Autodespacho Canarias: Simplificar el trámite de Aduanas e Importación, Víctor López, lehnt den Entwurf des Finanzministeriums klar ab. Dieses Verfahren würde es dem Spediteur ermöglichen, ohne Kontrolle einfach zusätzliche Gebühren zu erheben. Seitdem die neuen Regelungen im Jahr 2016 in Kraft getreten waren haben manche Unternehmen damit begonnen einfach „Verwaltungsgebühren“ zu kassieren, um einen Teil des verlorenen Geldes wieder in die Kasse zu bekommen. Trotzt der stetigen Hinweise der Online-Shopper kassieren manche Unternehmen weiterhin diese „Verwaltungsgebühren“ in Höhe von 14 bis 16 Euro für die Zustellung. Dies ist „missbräuchlich“, so López. Obwohl es auch Unternehmen gibt, die Pakete kostenlos ausliefern.

Streit gab es seither immer

Es gibt einige Nutzer, die dann die Annahme von Paketen verweigern, dies führt zu massiven Konflikten und der Paketdienstleister stoppt die Zustellung auf die Kanarischen Inseln gänzlich, ist alles schon passiert. Andere verklagen die Unternehmen vor Gericht, und bekommen das rechtlich auch durch, sodass die Pakete kostenfrei zugestellt werden müssen. Aber dies könnte sich nun mit dem Änderungsvorschlag des Finanzministeriums komplett aufheben.

Wenn diese Änderung tatsächlich umgesetzt wird, dann „haben wir keine rechtliche Grundlage mehr, irgendeine Klage zu gewinnen“, so López. Bisher kann ein Verbraucher diese Steuererklärung auch selbst machen, um das Paket zu erhalten, wenn dies gekippt wird, dann bleibt dem Verbraucher nichts anderes übrig, als alle Kosten, die der Spediteur verlangt zu zahlen.

Zudem soll es noch eine Änderung geben, die es den Unternehmen noch einfacher machen würde weitere Gebühren zu kassieren.

Man kann also nur hoffen, dass hier das Finanzministerium schleunigst umdenken wird, denn wenn diese Regelung kommt, dann ist die Zustellung von E-Commerce-Produkten auf den Kanarischen Inseln bald für viele Verbraucher so teuer, dass man dies gar nicht erst mehr versuchen braucht. – TF

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