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Oberstaatsanwaltschaft unterstützt Ausgangssperre für Kanaren, aber nur nach Gemeinden & Städten

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Kanarische Inseln – Die mögliche Ausgangssperre auf den Kanarischen Inseln, abhängig der Warnstufe, wird auch von der Oberstaatsanwaltschaft des spanischen obersten Gerichtshofes unterstützt, allerdings nur, wenn diese nach Municipios, also Gemeinden und Städten, festgelegt wird, nicht pauschal pro Insel. In einer nicht verbindlichen Stellungnahme erklärte die Staatsanwaltschaft, dass die nächtliche Ausgangssperre nicht auf eine ganze Insel, sondern auf die Gemeinden und Städte mit einer höheren Inzidenz angewendet werden könnte.

„Eine Maßnahme zur 14-Tägigen nächtlichen Ausgangssperre zwischen 0:30 Uhr und 06:00 Uhr in den Gemeinden von Teneriffa, bei einer Inzidenz nach 7 Tagen gleich oder größer als 154“ werde empfohlen.

Der Staatsanwalt Ricardo González Cerrón hält „zur Bekämpfung der Pandemie als weiteres Rechtsinstrument die Anwendung des Gesetzes 4/1915 zum Schutz der Bürgersicherheit sowie des Gesetzes 7/2011“ für möglich. In den Gesetzten geht es um öffentliche Veranstaltungen etc.

„Es sei notwendig, die Maßnahme zur Einschränkung der nächtlichen Mobilität für 14 Tage, soweit erforderlich und verhältnismäßig, durchzuführen“, heißt es in der Stellungnahme. Daher sei man daran interessiert, die Entscheidung des obersten kanarischen Gerichtshofes aufzuheben und ein entsprechendes Grundsatzurteil zu etablieren. Der oberste spanische Gerichtshof hat noch bis kommenden Freitag Zeit, über diese Situation zu urteilen.

Die Beschränkung auf die einzelnen Gemeinden erklärt die Staatsanwaltschaft so: „Die Maßnahme soll die Ausbreitung des Virus wirksam verhindern und nicht auf bloße Überlegung des Zusammenlebens, der Vorsicht oder der Vorsorge eingeführt werden“, dies wäre rechtlichen „inakzeptabel“. Daher ist eine Ausgangssperre für eine ganze Insel nicht durchführbar, es sei denn alle Gemeinden und Städte der Insel erfüllen die Kriterien.

Wir erinnern uns, auch die kanarische Staatsanwaltschaft hatte die Anfrage der Regierung unterstützt. Eine solche Unterstützung ist allerdings kein Garant für einen Erfolg vor Gericht. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Konträre Urteile in Spanien zur Ausgangssperre – Rechtsunsicherheit wächst, vom 15.07.2021
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