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Kanarisches oberstes Gericht lehnt Antrag auf Ausgangssperre ab!

Kanarische Inseln – Der oberste kanarische Gerichtshof hat heute die Anfrage der Regierung bezüglich einer Ausgangssperre für die Inseln der Warnstufe 3 & 4 abgelehnt. Das Gericht sieht „keinen Grund, mit dem vernünftig dargelegt werden kann, dass riskante Verhaltensweisen noch gefährlicher sind, wenn diese nachts durchgeführt werden“. Es fehlt also weiterhin an „Verhältnismäßigkeit“ für das Gericht. Man hat den oben genannten Satz gar noch erweitert, denn man sieht auch keinen Grund, dass „harmlose Verhaltensweise aufhören, wenn die Nacht anbricht“.

Das Gericht wies auch darauf hin, dass „wenn bestimmte Verhaltensweisen vermieden werden sollen, die ein größeres Ansteckungsrisiko für die Öffentlichkeit darstellen, den Behörden andere rechtliche Mittel bereitstehen, um weniger schädliche Eingriffe durchzuführen“. Man verwies auch auf die Urteile des obersten spanischen Gerichtshof gegen jede Ausgangssperre in den autonomen Regionen, wie beispielsweise auf den Balearischen Inseln, die nach dem Ende des Alarmzustandes die Ausgangssperre beibehalten wollten.

Das Gericht „zweifelt nicht an der Eignung der Ausgangssperre“, zur Verringerung der Ansteckung, ohne damit die Wirtschafts- und Arbeitstätigkeit zu beeinträchtigen, aber „der Zweck rechtfertigt nicht die Mittel und die vorgeschlagene Maßnahme ist übertrieben und geht für die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer mit schwären Schäden einher, einschließlich der Jugendlichen, die sich an die Vorschriften halten, um Verstöße zu vermeiden“, heißt es weiter. Man beauftragt die Politik, „andere Maßnahmen zu finden, wenn die bisherigen vorbeugenden Maßnahmen oder abschreckenden Mittel nicht erfolgreich waren“.

All diese Gründe seien genug, um die angefragte Ausgangssperre abzulehnen. Es sei zudem „Nicht nachgewiesen, dass die Situation, in der Pandemie derzeit ist, eine so schwerwiegende Gefahr für das Gesundheitssystem darstellt“. Daher müsse man „mit einfacheren Mitteln, die die Grundrechte weniger einschränken, die Probleme lösen, sodass die Eigenverantwortung und Selbstkontrolle der Menschen mehr im Interesse des Mittelpunktes stehen sollten“. – TF

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Staatsanwaltschaft unterstützt Antrag auf Ausgangssperre – Entscheidung morgen?, vom 13.07.2021
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