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Urteil: Personenbegrenzung als Coronamaßnahme bis Ende August genehmigt!

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Kanarische Inseln – Wieder gab es ein neues Urteil des obersten kanarischen Gerichtshofes, diesmal sprachen sich die Richter für eine beantragte Maßnahme aus. Die Bitte der Regierung der Kanaren bezüglich der Begrenzung der maximalen Personenzahl nach Abhängigkeit der Warnstufen wurde vom Gericht der Kanaren genehmigt. Diese Maßnahme hatte der Ministerrat in der Sitzung am 28. Juli beschlossen und umgehend einen Antrag bei Gericht gestellt. Da die Maßnahme Ende Juli ausläuft, musste hier eine gerichtliche Bestätigung zur Verlängerung her.

Da diesem nun stattgegeben wurde, gilt diese Maßnahme nun bis Ende August 2021. Die Personenzahl die sich maximal treffen darf, im öffentlichen Raum, ist demnach auf Inseln der Warnstufe 1 (GRÜN) weiterhin auf 10 begrenzt; auf Inseln der Warnstufe 2 (GELB) sind es 6 Personen; auf Inseln der Warnstufe 3 (ROT) sind es 4 Personen; neu für Warnstufe 4 (BRAUN) sind es auch 4 Personen.

Wir haben die Regeln in unserer Corona-Ampel angepasst. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Regierung bittet bei Gericht um Verlängerung der Personenbegrenzung bis Ende August, vom 28.07.2021
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Impfplan: Alles zum laufenden Prozess bei den Impfungen bezüglich des Coronavirus auf den Kanaren

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